Lack zerkratzt!

  • Hallo zusammen,

    an einem unserer Autos (nicht am S) ist der Lack zerkratzt worden. Es wurden nette Namen und weiteres in den Lack eingeritzt. Die Polizei hat ermittelt, dass es die 6-jährige Nachbarstochter gewesen war.

    Diese hat auch alles sofort zugegeben. Und es schien nun alles geritzt, da die Mutter meinte, das werde die Haftpflicht übernehmen.

    Heute kam das Schreiben der gegnerischen Haftpflichtversicherung. So, jetzt kommts Shocked :

    Sehr geehrter XXX,

    als Haftpflichtversicherer unseres oben genannten Versicherungsnemer haben wir den geltend gemachten Schadenersatzanspruch geprüft. Eine Ersatzpflicht der Versicherten für den entstandenen Schaden besteht nach den gesetzlichen Bestimmungen nicht.

    Nach § 828, 1 BGB ist ein Minderjähriger für einen Schaden, den er einem anderen zufügt, nicht verantwortlich, wenn er das siebente Lebensjahr nicht vollendet hat.

    Da unser Versicherungsnehmer die Aufsichtspflicht nicht vernachlässigt hat, haftet er ebenfalls nicht. Erst eine solche Vernachlässigung würde nach § 832 BGB eine Haftung begründen. Nach gefestigter Rechtsprechung ist der Aufsichtspflichtige aber nicht gehalten, einen Minderjährigen dieses Alters ständig zu beobachten.

    Aus den vorgenannten Gründen können wir keinen Schadenersatz leisten.

    Mit freundlichen Grüßen
    IHRE HAFTPFLICHTKASSE DARMSTADT


    Das klingt wie ein schlechter Scherz.
    Gutachten: ca. € 150,-
    Schaden: ca. € 1000,-
    Mein Gesichtsausdruck: unbezahlbar! Mad

  • Autsch!
    Das ist aber bitter.Tut mir echt Leid für dich.Kann mir schon gut vorstellen wie sauer Du bist.
    Vielleicht haste ja glück und kannst noch mal mit der Mutter des Mädchen reden.Vielleicht kommt ja ne kleine Entschädigung zu stande.

    [Blockierte Grafik: http://www.world-of-smilies.de/smiliesgenerator/inposttable.php?smilie=33&mytext=Liebe+Gr%FCsse+%0D%0AAnja&schriftgroesse=10&textfarbe=%23FF0000&umrandung=%230066FF&submit=Smilie+erstellen&hintergrund=%23fffffe]

  • anja schrieb am Thu, 22 April 2004 16:00


    Vielleicht haste ja glück und kannst noch mal mit der Mutter des Mädchen reden.Vielleicht kommt ja ne kleine Entschädigung zu stande.



    ...ich bin schon vergeben. Wink
    Aber Danke für den Hinweis!

  • also das ist ja der größte nonsens, den ich bisher gehört habe! Evil or Very Mad typisch versicherung! Mad

    ich gehe mal davon aus, dass die haftpflicht deiner nachbarn auch deren kinder mit einschliesst und dann müssen die natürlich zahlen. mal abgesehen davon, dass selbst wenn die haftpflicht nicht zahlen würde, dann müssen eben die eltern zahlen. punkt! setz dich durch, das gibts doch gar nicht! Evil or Very Mad

    wenn nicht, sofort den anwalt deines vertrauens konsultieren! hier war doch auch mal einer unterwegs, hab leider vergessen, wer?! sorry, an denjenigen, ich weiss, ihr mögt sowas gar nicht, jeder fragt euch anwälte immer nach so sachen! Embarassed


  • ...dumm gelaufen kann man da nur sagen! Twisted Evil

    Die Argumentation der Versicherung ist leider schlüssig. Wahrscheinlich kommst Du nur über die "Verletzung der Aufsichtspflicht" weiter. Das keine Verletztung vorlag ist nämlich erst einmal lediglich eine Behauptung der Versicherung. An der Stelle muss der Anwalt ansetzen.

    Einen Anwalt brauchst Du in jedem Fall, wenn Du rechtschutzversichert bist, wenn nicht....puh, dann ist selbstzahlen wahrscheinlich billiger! Twisted EvilTwisted Evil

  • zunächst mal mein mitgefühl!

    sven hat recht: die versicherung bezieht sich auf die im BGB festgehaltene gesetzliche regelung. das ist keine erfindung der versicherung sondern unseres gesetzgebers.

    die frage ist, ob nicht die eltern vielleicht doch ihre aufsichtspflicht verletzt haben. Rolling Eyes
    wenn sie mitmachen, könnte man leicht eine haftungs-auslösende aufsichtspflichtverletzung begründen.

    z.b. ja, ich habe mein kind am auto spielen sehen und auch gesehen, dass es das auto angefaßt hat aber ich mußte dann ans telefon und hab hinterher nicht mehr dran gedacht einzuschreiten.
    -> in einem solchen fall kann man von eltern erwarten, dass sie ihr kind von den autos wegholen oder zumindest nicht unbeaufsichtigt lassen.

    ach ja: einfach zu sagen, dass die elterrn ihr kind unbeaufsichtigt haben spielen lassen, reicht nicht. die rechtsprechung steht auf dem standpunkt, dass man 6-jährige kinder durchaus mehrere stunden auf der straße allein spielen lassen kann ohne eine aufsichtspflichtverletzung zu begehen.

    die frage ist eigentlich nur, inwieweit die bisherige schilderung der eltern eine solche variation zuläßt.

    nur wenn eine aufsichtspflichtverletzung denkbar ist, lohnt sich der weg zum anwalt.

    gruß
    marki

  • Hai,

    auch von mir meine tief empfundenen und wirklich aus tiefem Herzen ernst gemeinten

    GLÜCKWÜNSCHE




    für so eine herzliche Nachbarschaft !! Heissen die zufällig Flodder ? Nicht, das Du es eh verdient hättest, aber ich lag beinahe unterm Tisch vor Lachen. Und das ausgerechnet Dir! Das tut mir aber auch so was von Leid.

    Ernst beiseite. Ich wüßte nicht, was ich mit den Eltern anstellen würde. Aber DU kennst ja den alten Advocaten-Witz:

    Fragt der eine Anwalt den anderen:

    Na, mein Lieber, lange nicht gesehen. Wie geht's denn ?

    Darauf der andere:

    OOch, danke gut, ich kann klagen!

    Ist doch ein Wegschmeisser, oder. Ein echter Schenkelklopfer. Hat nahezu Abräumer-Qualitäten.

    Mit zerkratzen Grüßen.....

  • ich fasse es nicht, dann hat mich mein versicherungsvertreter belogen, als ich damals meine haftpflicht abgeschlossen habe - das vor allem wegen dem kind! ich habe folgendes szenario gestrickt:

    mein vierjähriger sohn reisst sich von mir los, rennt in einem unbedachten moment auf die strasse, alles bremst und weicht aus, er verursacht dadurch einen unfall, in den mehrere fahrzeuge verwickelt werden und auch personenschaden entsteht. da geht es ja schnell um summen, mal abgesehen von anderen unerfreulichen dingen. dies sei natürlich abgesichert, wurde mir gesagt!
    ich hätte dabei wohl nicht meine aufsichtspflicht verletzt, die autofahrer hätten dann den schwarzen peter, ich ginge mit meinem "balg" nach hause und meine haftpflicht wäre aus dem schneider oder was?! ShockedMad

    ich versteh die welt nicht mehr, hasse die gesetze und alle versicherungen! Evil or Very Mad

  • Hai,

    vergiss' das mit Anwalt. Du hast keine Chance. Die Eltern haben das entweder falsch angegeben (in Deinem Sinne) oder Ihr mögt Euch nicht.

    Die Versicherung hat absolut Recht. Klagen hat keinen Sinn.

    Der Witz der Angelegenheit. Den Eltern wäre kein zusätzlicher Schaden entstanden, da es versicherungstechnisch ein Haftpflichtschaden gewesen wäre.

    Und alles was ich jetzt noch schreiben würde wäre hart an der Grenze oder kurz darüber !!

    Mahlzeit, zum Glück leben wir in Deutschland !!

  • es gibt da noch ein paar ausnahmen:
    der fall, dass autos bremsen müssen um das kind nicht zu überfahren, ist noch ein spezialfall.
    da gibt es noch etwas, was sich Geschäftsführung ohne Auftrag nenn. krieg die argumentationskette nicht mehr zusammen aber das wäre die grundlage, auf der ein vater für sein kind blechen würde (in diesem spezialfall).

    versicherungsangestellte sind (abgesehen von den haftpflicht-schadensachbearbeitern) in der regel nicht in der lage haftungs/deckunsfragen vernünftig zu beantworten.
    ich würde deinem vertreter daher auch keine absicht unterstellen wenn er an dem punkt was icht weiß.

    die haftpflicht sollte man sicht echt nicht sparen !!!
    auch wenn es ne menge fälle geben kann, in denen man davon nix hat.

  • @andre:

    Im Ergebnis hat Dein Vertreter keinen groben Fehler gemacht. Die Versicherung muss zwar nicht zahlen, Du aber auch nicht! Insofern ist die Sache für Dich sozusagen kostenfrei.

    Aber Kinder werden ja auch älter, und sobald die beschränkte Geschäftsfähigkeit erreicht ist, sind sie für solche Sachen auch haftbar, bzw. die Versicherung. Mit Vollendung des 7. Lebensjahres muß die dann nämlich für eben solch einen Fall zahlen.

    Aber unter 7 läuft gar nix!

  • Lieber Gott im Himmel

    Bitte mach das die Gesetze in der Schweiz Hand und Fuss haben und das solch ein Betrug am Geschädigten nie stattfinden kann.

    Falls das nicht geht mach meine Rechtsschutz stark und bestrafe die Sündigen ich würde Ihnen auch nicht verzeihen!

    AMEN

    Auf das mir das nie passieren darf! Crying or Very Sad

  • Hi,

    wenn ich das lese, bekomm ich schon wieder nen Hass ! Es ist wirklich besser, wenn man in der Nachbarschaft zumindest den Ruf eines irren, Kettensägenamokläufers hat oder wenigstens so nen Eindruck hinterläßt, dass Nachbars Plagen Angst haben und fern von jeglichem Besitz bleiben. Erziehung iss ja heute scheinbar nicht mehr modern. Hab gehört Stacheldraht und Stolperfallen sollen im Kommen sein.

    Das gibts echt nicht mehr. Stellt man sein Auto "extern" irgendwo hin, kommen Idioten, treten dran, spuken drauf oder schmeissen Kippen rein. Stellt man die Kiste zu Hause hin, kommen die gestörten Nachbarskinder an und spielen DJ und scratchen. Denke fast schon, dass da irgendein kaputter Masterplan dahintersteht Mad

    Wenn man jemand nicht leiden kann, drückt man ein paar 5-6 jährigen 3 Päckchen Gummibärchen in die Hand und hetzt sie mit Handgranaten gegen das Böse. Die wollen lediglich spielen, die Aufsichtpflicht der analog zu den Kids gestörten Eltern ist auch nicht verletzt und das Böse ist ausgelöscht. Also diese Versicherungen bzw. der dritte im Bunde der Gestörten...der Gesetzgeber sind schon recht kreativ. Gut, äußerst kontraproduktiv, bekloppt und unlogisch...aber immerhin kreativ bisses weh tut Mad

    Gruß
    ArrowS2K

  • hi, ich werd mich morgen mal bei meiner haft-schaden-abteilung (allianz) schlau machen, was für möglichkeiten in so einem fall bestehen und ob man ne chance hat da doch noch zu seinem recht zu kommen....

    ergebnisse poste ich dann hier....


    gruß jasmin

    (aka engel)

    ps.: ich verkaufe auch versicherungen und leider ist im haftpflichtbereich bei minderjährigen kindern die sachlage echt kompliziert. und leider ist das mit der aufsichtspflichtverletzung eine lücke im system ...