Nochmal zum mitschreiben:
Im Gestzt steht eine Gewährleistung, dass heißt die Ware ist zum Zeitpunkt der Übergabe mangelfrei. Die Beweislast liegt in den ersten 6 Monaten beim Verkäufer, dann beim Verbraucher
Eine Garantie ist eine Leistung die nicht gesetzlich vorgeschrieben ist! Das ist die Zusage, dass eine zugesicherte Eigenschaft über einen bestimmten Zeitraum erhalten bleibt.
Das ist ein ganz großer Unterschied, also nicht das eine mit dem anderen durcheinanderbringen!