S ohne Vollkasko versichern?

  • Zitat

    Original von Street
    ich kenne mindestens 4 s2000 (inklusive mir) die verdammt froh waren den S VK versichert zu haben...


    und mit kennen meine ich persönlich kennen... freunde... und davon sind 2 s2000 (inklusive meinem) totalschaden... und ich war weder fahranfänger noch habe ich das auto nicht gekannt.. es kann halt immer was passieren...


    Das mit dem Schade tut mir total leid für, aber Du darfst eines nicht vergessen.


    Meine erste Versicherungsangebot inkl. Vollkasko war fast 4.000,- EUR im Jahr
    Das ist natürlich nicht vergleichbar der Schweiz oder Deutschland.


    Aber in Österreich zahlen wir alleine schon 1.009,6 EUR KFZ-Steuer


    Wenn es nicht soviel kosten würde, wie vermutlich in der Schweiz, würde ich es mir schon genauer überlegen.


    lg, NiceGuyAut

    Honda Legend 3,5i V6 18" Superleggera III, H&R
    Honda S2000i VTEC Toda built Engine, Wimmer ECU-tuning, Js Header,
    Js 60RS Dual Titan, CE28N, Carbon Intake/Cooling Paneel, Spoon ETD, H&R Coilovers, Recaro Pole Position, Spoon FD4.44

  • Zitat

    Original von NiceGuyAut
    Achja ich hatte meinen ersten 2. Wagen 2 Jahre lang Teilkasko versichert. Und nie eine Leistung einfordern müssen/können. Hab also als reinem Spass and er Freude die ohnehin schon übervollen Taschen der Versicherung noch praller gefüllt - und Leute mit den richtigen Kontakten gesponsort. :?

    Kommt eben immer drauf an. :-|
    Mir haben sie zum Beispiel mal mein Motorrad vor der Haustür weg geklaut. Und danach war ich verdammt froh, daß ich Teilkasko hatte, denn ich habe von der Versicherung den kompletten Kaufpreis zurückbekommen. Ein anderer Motorrad-Besitzer, dessen Motorrad in der gleichen Nacht geklaut wurde, hatte nur Haftpflicht, der hat ziemlich rumgeheult. :nod:



    Klar ist es ärgerlich, wenn man jahrelang einzahlt und nie die Versicherung in Anspruch nimmt. Da denkt man sich "wofür hab ich denen die Kohle in den Hals geworfen". Aber wenn man so denkt, darf man eben nicht einzahlen, muß sich aber hinterher auch nicht wundern, wenn dann doch mal was passiert und dann sieht man keinen Pfennig.



    By the way: Jedes Mal wenn ich mit der Bahn gefahren bin und ich wurde nicht kontrolliert, denk ich "Verdammt! Wieso hab ich mir eigentlich ein Ticket gekauft? Ich mußte es eh nicht vorzeigen, also hätte ich das Geld sparen können." ;) Wenn man den Nervenkitzel mag und wenn man die Kohle übrig hat, zu zahlen, wenn man doch kontrolliert wird, dann soll man's eben machen und ohne Ticket fahren.



    Kann ja gut gehen und man fährt jahrelang frei von Zwischenfällen - wenn man dabei immer kontinuierlich entsprechend Geld beiseite legt, hat man evtl. im Fall der Fälle genug auf der Kante. Wenn aber dummerweise genau in der ersten Saison was passiert, guckt man eben in die Röhre... ;)



    Ach ja und zu guter Letzt fällt mir noch ein: Seit einiger Zeit gibt's ja auch bei einigen Versicherungen die Option: "Geld zurück bei Nichtinanspruchnahme" oder so. Da sind vielleicht die Tarife ein bissel teurer, aber dafür wäre dieses Thema auch wieder vom Tisch. :nod:

    "Please take good care of your S2000, keep it by your side for long and enjoy it from the bottom of your heart. And share the quality and legacy of the S2000 with many friends..."
    Shigeru Uehara @ Euromeet 2009

  • Zitat

    Original von NiceGuyAut


    ...Achja ich hatte meinen ersten 2. Wagen 2 Jahre lang Teilkasko versichert. Und nie eine Leistung einfordern müssen/können. Hab also als reinem Spass and er Freude die ohnehin schon übervollen Taschen der Versicherung noch praller gefüllt - und Leute mit den richtigen Kontakten gesponsort. :?


    Auf Vollkasko habe ich auch verzichtet.
    Aber Teilkasko ist alleine schon wegen des geringen Beitrags Pflicht.
    Zumindest in D kostet TK mit SB 150 gerade mal ca. €130,- pro Saison.
    Dafür dass damit praktisch ALLES, ausser eigenes Verschulden, abgedeckt ist muss man nicht lange überlegen.


    Gruß


    Markus

  • Für meinen erster S hatte ich auch keine Vollkasko-Versicherung.


    Da ich ca. 30 Jahre unfallfrei gefahren bin, hatte ich darauf verzichtet.


    Trotzdem habe ich den Honda vor 2 Jahren in der Stadt bei relativ geringem Tempo und rutschiger Straße vor eine Tunnelwand gesetzt. Totalschaden. :roll:

  • Schöne Scheisse! :?


  • Also das mit der "Höchstgeschwindigkeit" geht mir auf den Sack! :x


    Eine Rennveranstaltung hat für mich eine andere Definition. Wenn es um die Erzielung von Platzierungen, Podiumsplätzen geht oder im weitesten Sinne Wettbewerbs-Bedingungen herrschen (also wenn ich zum Beispiel am 24h-Rennen teilnehmen würde), dann würde ich es einsehen, daß meine Versicherung in diesem Fall nicht zahlt.


    Aber auf der Nordschleife bei Touristenfahrten bzw. bei DSK-Fahrten gilt doch die StVO und es geht dabei um keine Platzierungen sondern um freies Fahren!!
    Nur weil irgendwo das Wort "Rennstrecke" fällt, das kann doch kein Argument sein! Ja, die Nordschleife war(ist) eine Rennstrecke, aber sie wird bei diesen Events doch nicht als solche genutzt.


    Was ist, wenn mir in Berlin auf der alten Avus ein Unfall passiert. Habe ich dann auch keinen Versicherungsschutz mehr, weil das mal 'ne "Rennstrecke" war?


    Und nochmal: Wenn ich mit 250 km/h auf der freigegebenen Autobahn in die Planke brettere, dann zahlt die Versicherung? Dagegen auf der Nordschleife nicht, wenn ich im Adenauer Forst mit 100 in die Planke rutsche? Was für'n Mist! :x


    Jetzt mal ganz im Ernst, da könnte man sich ja echt überlegen, die Vollkasko wegzulassen.


    Gibt's denn die Möglichkeit, daß man bei so 'nem DSK-Fahren eine extra Versicherung abschließen kann, für diesen einen Tag?
    Oder gibt es evtl. eine andere Versicherung (außer HUK), bei der solche "Touristen"fahrten abgesichert sind?

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    Shigeru Uehara @ Euromeet 2009

  • Wartet mal, ich hab mir nochmal mein eigenes Posting durchgelesen, ich glaube ich schmeiße da grad was durcheinander.


    Nochmal zur Klarheit, ob ich das richtig verstehe:


    Die Aussagen, die Yoda und Maggo unabhängig voneinander bekommen haben, bedeuten doch folgendes:


    1. - Bei Touristenfahrten wird Leistung gewährt
    2. - Bei DSK-Fahr-Veranstaltungen wird keine Leistung gewährt


    Oder wie?

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    Shigeru Uehara @ Euromeet 2009

  • Das ist leider in der tat so :-| und da bei fast jedem Versicherer in den AVB´s der §2b,d ziemlich gleich ausgelegt wird sollte man sich einfach mal eins ganz gross hinter die Ohren schreiben ->


    Jeder zahlt für seinen schaden selbst wenn man auf einem Rundkurs unterwegs ist :(


    Die Vollkassko kann man eigentlich in 99,9% der Fälle vergessen und mit der Haftpflicht ist das so eine Sache, viele denken "wenn mir einer reinfährt dann zahlt der doch auch"...


    das mag vielleicht in der Theorie richtig sein, aber die gegnerische Versicherung wird gaaaaanz genau Prüfen wer wieso wem da reingefahren ist und wie die "Vorfahrtslage" war.... :lol: und da ich auf einer Rennstrecke noch nie ein Vorfahrts Schild entdeckt habe glaube ich kaum das man da auch nur einen Cent bekommt. :?


    Es gibt so Geschichten, das man auf der NS abgeflogen ist und der ADAC einen dann raus auf die Landstrasse abgeschleppt hat und der Abflug dann eben auf der Landstrasse war... das man dann von der Vollkasko was erstattet bekommt ist klar... aber nicht jeder ist so "abgebrüht" und geht dann mit so einem Schadensprotokol an seine Kasko ran.... mir persönlich wäre das viel zu heiss!


    Also zu 99,9% zahlt man nun mal seinen Schaden selbst, und ich geh auch jedes mal mit diesem Gedanken auf die Strecke!


    Erstens gehe ich mit meinem material anders um wenn ich das im Hinterkopf habe und zweitens hält man sich dann auch aus diversen Zweikämpfen raus wenn man merkt das der andere mit den Messer zwischen den Zähnen unterwegs ist.... für nichts und wieder nichts wohlgemerkt! :roll:

  • Ich ahne schon wo das Problem ist. Das sind keine Touristenfahrten sondern eine geschlossene Veranstaltung.?


    Aber eigentlich auch nach den Regeln der STVO. Auf den Touristenfahrten ist da genauso wenig nen Tempo Limit wie beim DSK. Was steht genau in den Unterlagen vom DSK? Mal sehen was Augustinus sagt?! Wird lustig... Klar kannste dich auf die Mail berufen, aber da gings um Tourifahrten. Ist ja genauso auf der selben Strecke wie beim DSK. Dass die da nen Unterschied machen hätte ich nicht gedacht...

  • Also, die DEVK hat mir bestätigt das die DSK Veranstaltung versichert ist. Ich habe das Anmeldeformular zur Versicherung geschicht un eine Positive Antwort bekommen.


    Fahrlässigkeit war laut alte Bedingungen ausgeschlossen.


    Es wird nach STVO gefahren, auch müssen die Fahrzeuge entsprechend ausgerüstet sein, Slick o.ä. ist auch nicht erlaubt


    Ich Rate den Sachverhalt mit dem DSK zu klären,
    oder alle HUK 24 Versicherten an einem Stichtag aus den o.g. gründen außerordentlich kündigen, da wird denn schon wer wach.


    Ich schaue mal ob ich das Schreiben noch habe.


    Gruß Augustinus

  • Also verstehen kann ich die ganze Diskussion hier wenig.
    Zum einen wenn ihr Versicherungen miteinander vergleicht (Beiträge) dann müsst ihr das kleingedruckte auch miteinader vergleichen, und da sind teilweise welten versteckt. Klar ist die Hannoversche echt günstig, auf den ersten Blick, dann hab ich mir das kleingedruckte durchgelesen und spätestens bei der Rücksufungstabelle wusste ich, billig kann teuer werden!
    Unfall bei SF 25 = Rückstufung in SF 11, bei meinem HUK Tarif käme ich in SF 22. Soweit dazu.
    Was eure Nordschleifendiskussion angeht, wenn da eine VK nicht zahlt so hab ich durchaus Verständnis für. Wer da hinfährt der fährt mit Sicherheit nicht zum Blumenpflücken hin, somit sollte jeder für sich selbst ausmachen ob es einem das Risiko Wert ist. Ggf. beim Kassenhäusschen nachfragen ob es einen speziellen VK Tagestarif gibt. (Selbst beim ADAC Sicherheitstraining gibt es das) Weiterhin, wer vernünftig über die NS fährt wird sein Fahrzeug da auch wieder heil heimbringen. Wenn auf der NS die STVO gilt, dann ist da zwangsläufig auch bei 100 km/h Schluss ausser sie ist als Autobahn gekennzeichnet was mir allerdings nicht bekannt ist.
    Was selbstverschuldete Unfälle auf Autobahnen betrifft, sobald man jenseits der 130 ist (habe ich zumindest gehört!) ist man bei der Schuldfrage eh immer dabei da die empfohlene Richtgeschwindigkeit überschritten wurde.
    Und letztendlich könnte ich kotzen das es Zeitgenossen gibt die meinen Ihre Versicherung müsste Ihnen auf jeden Fall "irgendwie" alle paar Jahre was zurückzahlen weil sich sonst Ihr Beitrag nicht "lohnen" würde...
    Jungs ne Versicherung ist kein Sparbuch, die soll einem bei Schäden schützen die einem sonst in den finanziellen Ruin treiben würden.
    Nicht mehr und auch nicht weniger.

    Dieses Dokument wurde elektronisch erstellt und enthält daher weder Kaffeeflecken noch Kuchenkrümel.

  • Peterle, haste heut' schlecht gekackt oder was? :lol:


    Jetzt mal ohne Spaß: Wenn die HUK in Ihren Bedingungen die NS GRUNDSÄTZLICH ausschließt und dies dann auch so kommuniziert, dann sag ich ganz artig Danke für die Antwort und akzeptiere das.


    Wenn ich jedoch zum 23. Mal lesen muss, dass bei Veranstaltungen mit Erzielung Vmax und außerhalb StVO keine Haftpflicht/Kasko greift, dann ist das inakzeptabel weil einfach falsch. Die besagten Events erfüllen diese Kriterien nicht. Basta!


    Es geht mir natürlich in erster Linie um den Schaden an meinem Auto, aber was ist denn mit Haftpflichtschäden wie z.B. Schäden an der Strecke, an der Planke und/oder Schäden an anderen Autos? Diese Deckung schließt die HUK24 in ihrem Schreiben genauso aus. Und spätestens da wird's haarig. Das nehme ich nicht hin, weil es einfach Bullshit ist. :thumbdown:

  • Mit "habe ich gehört" kommen wir hier nicht weiter. Deshalb danke an diejenigen, die die HUK mit E-Mails bombardieren!


    Die Nordschleifendiskussion ist absolut essentiell. Natürlich soll das die Versicherung abdecken, solange ich mich an die StVo halte!


    Es ist sehr leichtfertig behauptet, dass man das Auto heil nach Hause bringt, wenn man vernünftig fährt. Wer vernünftig fährt, dem passiert auf der Landstraße also auch nichts. Oder vielleicht doch? Was ist z.B. bei Betriebsmitteln auf der Straße?


    Außerdem habe ich extra die Huk24 gewählt, weil da auch die Einrede der groben Fahrlässigkeit ausgeschlossen ist (optional). D.h. ich darf bei Rot über die Ampel fahren und bekomme den Schaden im Falle eines Unfalls ersetzt. Aber über die Nordschleife soll ich plötzlich nicht fahren dürfen? Sind die bescheuert?


    Die StVo gilt auf der Nordschleife mit entsprechender Richtgeschwindigkeit 130. Bei höheren Geschwindigkeiten kann man eine Teilschuld bekommen. Das ist die Rechtsprechung und damit muss man dann wohl leben.

  • Das die HUK da so ist schockt aweng... ich habe meinen S hauptsächlich wegen dem Beitrag da versichert... 1130,- euro Vollkasko Jahresbeitrag bei 300/300 SB ist zum Teil mehr als um die Hälfte günstiger wie bei anderen Versicherern... Wenn das aber so ein Laden ist der sich grundsätzlich immer rausredet wenn es ums Zahlen geht dann hat man da wohl am falschen ende gesparrt :evil:


    Wer hat den schon alles schlechte Erfahrungen mit der HUK schon gemacht?

  • peter


    ich hatte 1989 einen unfall unverschuldet auf der ab .hatte die 130 km/h richtgeschwindigkeit auf der ab überschritten .der polizist der meine bremsspur gemessen hattte sagte noch am unfallort zu mir .dass ich eine teilschuld bekommen würde.
    mein rechtsanwalt bestätigte es mir

    Gruß Alexander G
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    I Know What
    I´M Doing ! ;)
    K.Raikkonen