Brauch' mal den Rat eines Polizisten ...

  • Servus!


    In der StVZO steht:


    Zitat

    § 19 Erteilung und Wirksamkeit der Betriebserlaubnis (5) Ist die Betriebserlaubnis nach Absatz 2 Satz 2 erloschen, dürfen nur solche Fahrten durchgeführt werden, die in unmittelbarem Zusammenhang mit der Erlangung einer neuen Betriebserlaubnis stehen. Am Fahrzeug sind die bisherigen Kennzeichen oder rote Kennzeichen oder Kurzzeitkennzeichen zu führen.


    Gilt das auch für Neuwagen?


    Ich habe mir Kennzeichen zuteilen lassen und eine Versicherungsbestätigung liegt auch vor. Kann ich damit 5 km durch die City fahren? Oder ist das schlichtweg verboten?


    THX! :)

  • Jupp, online. :thumbup:


    Deine Aussage habe ich im Netz schon mehrfach gelesen und würde mich freuen wenn es denn die Ordnungshüter auch so sehen. ;) Aber im Gesetzestext hab ich nur das obige Zitat gefunden. Nix zu Neuwagen ohne Zulassung. :-|


    Weißte was? Ich sach einfach, dass das der Ingo aus'n Forum erlaubt hat! :D

  • ...würde mich auch genauer interessieren.
    Die erste Variante mit den alten Kennzeichen gibt's immer noch??? Mit der zweiten Variante geht der Eigentümer der roten Nummern ein Risiko ein, weil er ausser für Probefahrten oder für definierte Mitarbeiter des Betriebes die Nummern nicht an Dritte herausgeben darf. Die Kurzzeitkennzeichen kosten Geld.


    Maggo, haste die Kennzeichen vielleicht nur online reserviert? Sonst kannste die Dinger doch wirklich schon drucken lassen.

  • Zitat

    § 10 Fahrzeug-Zulassungsverordnung - FZV


    Ausgestaltung und Anbringung der Kennzeichen


    (4) Fahrten, die im Zusammenhang mit dem Zulassungsverfahren stehen, insbesondere Fahrten zur Anbringung der Stempelplakette und Rückfahrten nach Entfernung der Stempelplakette sowie Fahrten zur Durchführung einer Hauptuntersuchung, Sicherheitsprüfung oder einer Abgasuntersuchung dürfen innerhalb des Zulassungsbezirks und eines angrenzenden Bezirks mit ungestempelten Kennzeichen durchgeführt werden, wenn die Zulassungsbehörde vorab ein solches zugeteilt hat und die Fahrten von der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung erfasst sind.



    Noch Fragen? :D




    EDIT
    Zur Info: Die Verordnung über die Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr, oder kürzer Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV), hat als Bundesrechtsverordnung die zulassungstechnischen Teile der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) abgelöst und normiert die Zulassung von Fahrzeugen zum Öffentlichen Straßenverkehr. Sie ist am 1. März 2007 in Kraft getreten. Die StVZO soll in der derzeit geltenden Form Schritt für Schritt aufgelöst werden.

  • Kennzeichen online lohnt sich das?


    Wenn nicht fahr doch einfach mit dem S zur Zulassungsstelle und melde den Focht an.

    02 er AP1 Indy Yellow
    94 er Civic EJ2
    01 er Accord CG8 Sold
    07 er Accord CN2


    "Die wirklich wertvollen Momente im Leben lassen sich daran messen, wie oft die Seele berührt wird." (Soichiro Honda)

  • Zitat

    Original von HONDA-AP1
    Kennzeichen online lohnt sich das?


    Wenn nicht fahr doch einfach mit dem S zur Zulassungsstelle und melde den Focht an.


    Klar lohnt sich das. ;)


    In Frankfurt kosten die KZ beim Schildermacher 32 EUR. Online hab ich 14 EUR bezahlt. Inkl. 2 EUR extra weil ich eine Sondergröße haben wollte.


    Aber ums Geld sparen gehts mir nicht (nur). Eher ums Prinzip. Finde die Preise der örtlichen Schildermachers unter aller Sau. Die paar Euro machen mich weder ärmer noch reicher. Aber das unterstütze ich mit keinem müden Cent.


    @ Tomcat


    Danke. ;)


    Hab grad ne Antwortmail von der Polizei in Frankfurt bekommen. Sieht irgendwie ähnlich aus. :D



    DAS is mal 'n Service! ;) :thumbup:

  • 32€ 8o


    Bei uns kosten die 15€ und die für Kurzzeitkennzeichen 10€.

    02 er AP1 Indy Yellow
    94 er Civic EJ2
    01 er Accord CG8 Sold
    07 er Accord CN2


    "Die wirklich wertvollen Momente im Leben lassen sich daran messen, wie oft die Seele berührt wird." (Soichiro Honda)

  • Zitat

    Original von Maggo#13
    Sehr geehrter Herr XXX,


    die in Ihrem Freundeskreis getroffene Aussage ist richtig.
    Gemäß § 10 Abs.4 FZV (Fahrzeugzulassungsverordnung) vom 25.04.2006, bla bla blaMit freundlichen Grüßen


    DAS is mal 'n Service! ;) :thumbup:


    Du hast uns bei der Polizei hingehängt :lol: :lol: :lol:


    Wieviel verdächtige Kennzeichen musstest Du dem Herrn für die Auskunft nennen :lol: :lol: ;)

  • Wenn du eine gültige Doppelkarte hast und den Kaufvertrag dabei hast und klar belegen kannst, dass du auf dem Weg zum Straßenverkehrsamt bist, brauchst du keine Kennzeichen.


    Wenn du schon welche dir hast drucken lassen und sicher bist, dass du die Buchstaben auch bekommst, kannst du die Schilder sichtbar ins Auto legen, ist aber keine Pflicht.


    Wir haben selber mal ein Auto westlich von Köln abgeholt und mussten bis 30 km östlich von Köln. Über Autobahn etc. , alles ohne Kennzeichen.
    Sind auf die BAB aufgefahren, prompt kam ne Streife und hielt uns an. Alles kontrolliert und das wars, durften ohne Probleme weiter fahren.


    Nur, wenn du quer durch die Republik willst, wird es evtl. ein wenig eng damit.

  • wenn ich das Kennzeichen aber schon online bei der Zulassungsstelle für mich reserviert habe, kann ich das Schild vorab ohne Bedenken drucken lassen.
    Mit dem Online reservieren hatten wir bei der Stadt Frankfurt noch keine Probleme.
    Man reserviert bei der Zulassungsstelle und teilt dem Online-Schildermacher das einfach mit!


    Wir haben die Schilder aber immer vor Ort gemacht, immer auf diese Online-Bestellungen warten, wenn was falsch ist wieder zurückschicken, nene, wär mir zu umständlich.


    Bei uns hatten die von der Zulassung mal den Zeitraum für die Zulassung vergessen. Schild war gedruckt, wir wollten gerade wieder heim als es Dennis auffiel. Dann ist die Tante von der Zulassung zum CVD und mit den falschen Schildern zum Schildermacher um die Ecke und hat sie per Express direkt nochmal auf Amtskosten richtig machen lassen. Super Service! :thumbup:


    Außerdem unterstütze ich damit die Unternehmer vor Ort in Frankfurt, die Steuern für Geschäft und Arbeitnehmer dort kommen meiner Gemeinde zugute.
    Hab erfahren die Schweizer haben bei sowas mehr Lokal-Bewußtsein. :D

  • bei meinen letzten beiden neuwagen hab ich die kennzeichen reservieren lassen (für 5arbeitstage glaub kostenlos online via zulassungstellentool zu erledigen) und im anschluß die schilder auch online machen und auf rechnung schicken lassen ... ging ratz fatz ... kann ich nur weiterempfehlen ...


    hier die adressen ->
    http://www.wunschkennzeichen-reservieren.de/
    http://www.gutschild.de/

  • Zitat

    Original von Maggo#13

    Lustig! :D Der Polizist hat ja den selben Nachnamen wie Du. :lol: :lol: :lol: ;)

    "Please take good care of your S2000, keep it by your side for long and enjoy it from the bottom of your heart. And share the quality and legacy of the S2000 with many friends..."
    Shigeru Uehara @ Euromeet 2009