Servus!
In der StVZO steht:
Zitat§ 19 Erteilung und Wirksamkeit der Betriebserlaubnis (5) Ist die Betriebserlaubnis nach Absatz 2 Satz 2 erloschen, dürfen nur solche Fahrten durchgeführt werden, die in unmittelbarem Zusammenhang mit der Erlangung einer neuen Betriebserlaubnis stehen. Am Fahrzeug sind die bisherigen Kennzeichen oder rote Kennzeichen oder Kurzzeitkennzeichen zu führen.
Gilt das auch für Neuwagen?
Ich habe mir Kennzeichen zuteilen lassen und eine Versicherungsbestätigung liegt auch vor. Kann ich damit 5 km durch die City fahren? Oder ist das schlichtweg verboten?
THX!