Mugen Anlage TÜV-Abnahme

  • Hallo,


    ich bin mit meiner Mugen Anlage der 1. Generation nicht durch den TÜV gekommen :(. Wenn Jemand die Anlage eingetragen bekommen hat, dann würde ich mich freuen, wenn er mir eine Kopie seiner Eintragung senden könnte. Spielt eigentlich keine Rolle ob die alte oder die neue Mugen.


    Gruss Matthias

  • schreib ihn mal an. er hat sie eingetragen ;)

    "Revvin' up your engine, listen to her howlin' roar, metal under tension, beggin' you to touch and go..."

    Mods: Mugen Intake/Header/Exhaust/Active Gate Rotors, Hondata FlashPro, Invidia 60mm Testpipe, Endless MX-72, KW V3, 17" CE28N, Michelin PS4, Spoon Gusset Plate, Spoon Rigid Collars, J's STB & ETD, Beatrush Braces, Fender Braces, Stahlbus Bleeder Valves, Radium '06 OCC, Vibra Technics Engine Mounts, Hasport 62A Diff. Mounts, Koyo Radiator, Fluidampr, CR-Sway Bars.

    Einmal editiert, zuletzt von MUGEN_S2K ()

  • Zitat

    Original von Lingi
    Hast Du ne Fahrgeräuschmessung machen lassen, wo sie zu laut war?
    Oder hat der TÜV-Mann einfach gesagt, ohne Teilegutachten/ABE geht nix?


    Habe die neue ab 2004 eingetragen bei mir.



    Ohne Papiere wirds richtig teuer, er sagte nur wenn er was vergleichbares hat, dann macht er ne Messung bei 4000UPM und wenn das passt, dann Trägt er mir die Anlage ein.


    Ansonsten muss er eine Messung im Stand und beim Vorbeifahren usw. machen. Daher wäre ich über eine vergleichbare Eintragung sehr dankbar!


  • Das sieht ja schon vielversprechend aus!


    Ist das ein offizieller Auszug? Kann ich mit dieser Seite was erreichen? Dazu gehört bestimmt noch eine Einleitung oder ist das alles?

  • Bei mir hat das Mustergutachten eines sehr netten "Foristi" ( ;) ) nicht geholfen. Ich musste zur Abnahme mit Geräuschmessung in der Vorbeifahrt; Einfahrt in die Messstrecke mit 50km/h Vollast im 3. Gang.
    Diese Übung im 2. Gang konnte wegdiskutiert werden, weil es eine "Ferrari-Klausel" gibt (kein Scherz), wonach bei einem bestimmten Beschleunigungsvermögen im 3. Gang die Messung im 2.G. entfallen kann :idea:
    Die Mugen ist nicht wirklich laut - sie ist grenzwertig.
    Bei einem Prüfer mit streng gezogenem Seitenscheitel wird es keinen Stempel geben.
    Hat der Prüfer hohe Benzinwerte im Blut und die aktuelle sport-auto auf'm Schreibtisch liegen, sieht's ganz gut aus :)


    Gruß


    Markus

  • Kleiner Zwischenstand! Also die Gutachten die ich von euch bekommen habe werden natürlich nicht anerkannt....................warum auch! Schließlich hat sich Mugen die teure ABE Prüfung gespart und das holt man sich von den Einzelabnahmen Stück für Stück wieder.


    So des Weiteren hat sich die Gesetzeslage soweit geändert, dass nur mit einer genormten Asphaltdecke geprüft werden kann, daher muss man schon ne weitere Anreise zu solchen Prüfstellen in kauf nehmen und zusätzlich ist man jetzt verpflichtet eine Dauerhaltbarkeit von min. 80.000km nachzuweisen. 8o 8o 8o


    Wobei ich jetzt einen Prüfer gefunden habe, der auch eine gebrauchte Anlage (das ist ja meine) als Dauerhaltbarkeit akzeptiert und die Werte dann entsprechen nach unten korregiert. Ca. 300 Euro soll der Spass kosten ohne Erfolgsgarantie........mein CAI von Comptech würde, falls die Geräuschmessungen passen auch eintragen. Ansonsten müsste ich den für die Messung auch ausbauen.


    Ich denke ich werde mal die Mafia fragen, ob die mir Wunschpapiere zusammenstellen können :lol:


    Ich weiss auch nicht........vielleicht baue ich alle 2 Jahre die Anlage um, aber diese scheiß arbeit nervt mich einfach! Was soll ich jetzt nur tun?

  • Du haben sie doch nicht mehr alle am Brett, oder?


    Und bei uns dürfen sie jeden Tag und am liebsten Sonntags mit ihren alten Propellermaschinen die Segelflugzeuge direkt über dem Wohngebiet hochziehen. Das die Dinger viermal so laut sind wie eine Sportabgasanlage interessiert da keine Sau :evil:


    Es wird nicht nur überreguliert sondern auch noch mit zweierlei Maß gemessen. :x

  • Zitat

    Original von Matthias S.
    ...So des Weiteren hat sich die Gesetzeslage soweit geändert, dass nur mit einer genormten Asphaltdecke geprüft werden kann, daher muss man schon ne weitere Anreise zu solchen Prüfstellen in kauf nehmen und zusätzlich ist man jetzt verpflichtet eine Dauerhaltbarkeit von min. 80.000km nachzuweisen...


    ...Was soll ich jetzt nur tun?


    Weiter suchen.
    Diese verschärften Regularien sind nicht neu.
    Schon vor über zwei Jahren hat mir jemand vom TÜV vorgebetet was streng nach Gesetz alles gemacht werden müsste: Da wurde zusätzlich eine Leistungsmessung und/oder Messung des Abgasgegendrucks an OEM und der einzutragenden Anlage genannt.
    Und das mit dem Norm-Asphalt gab's auch schon damals, aber es gibt TÜV-Stellen, die haben sich schon mal mit solchen Norm-Strecken verglichen und messen auf "ihrer" Bahn.
    Wie gesagt: Weiter suchen :?


    Gruß


    Markus

  • Zitat

    Original von Maddy
    oh Mann. Das zum Thema "überreguliert" --> siehe "Warum ist das so - Thread"
    :evil:
    Da packt man sich echt an die Birne. Wir sind auf dem besten Weg, uns zu Tode zu verwalten.


    Ich glaub ich gravier einfach "Honda" auf meinen K&N und die Mugen und dann sag ich: Das is OEM... :lol:


    Das ist wahrscheinlich die beste Methode :lol: Wobei lass uns einen E-Prüfzeichenstempel anfertigen und dann wird drauf losgestempelt was das Zeug halt.


    Neues Update: In meiner Verzweifelung habe ich jetzt alle Register gezogen.......es gibt da eine Firma dessen Name ich nicht nennen möchte und die können mir weiterhelfen.


    Soweit ich das richtig verstanden habe, fallen alle Mugen Anlagen die nicht im absoluten Neuzustand sind generell durch, da die Anlagen mit zunehmender Laufleistung immer lauter werden. Soviel zur Dauerhalbarkeit :lol: Wobei ich das jetzt nicht als Nachteil sehe *g*


    Also wie gesagt die "Firma" hat die Anlage aufwändig prüfen lassen und kann nun baugleiche Anlagen mit diesem Mustergutachten ohne Geräuschmessung eintragen lassen. Natürlich ist es preislich gesehen ein Nullsummenspiel, aber ich habe wenigstens eine Eintragungsgarantie.


    Gruss Matthias

  • ich muss diesen Fred nochmal aufwärmen.
    In dem Messprotokoll von Lingi sehe ich "Fahrgeräusch im Durchschnitt (sinngemäß) 77 dB."


    In meinem Fahrzeugschein steht ein Fahrgeräusch von 73 dB


    Damit wäre das ja 4 dB zu mehr als Serie.
    Habe nun rumgelesen und mehrfach das Statement gefunden, dass ein Sportauspuff nicht lauter sein darf als die Serie.


    Kann das mal einer erklären?
    Wie ist das :_?