Hi Leuts,
hatte gestern mit meinem Schichtführer ne "kleinere" Diskussion über das Thema Rasen und zu schnell fahren. Stimmt es das man auf Deutschen Autobahnen wo alle Streckenbegrenzungen aufgehoben sind (dieses schöne Schild mit den kleinen grauen Querbalken) trotzdem als Richtgeschwindigkeit 130 km/h fahren sollte ? Ich meine mal gelesen zu haben das wenn ein Unfall passiert mit km/h > 130 man eine Teilschuld bekommt auch wenn der andere einfach gepennt hat. Stimmt das ? Gibt es irgendwo eine Seite wo man solche Urteile nachlesen kann ?
Ich meine wundern würd es mich nicht wenn schon Leute ne Teilschuld bekommen wenn ihnen einer reinfährt obwohl dessen Ampel ROT zeigte. (In irgendeiner Autozeitung gelesen)
In diesem Sinne
Oliver_Pr
Teilschuld bei zu hoher Geschwindigkeit ?
-
-
Ich meine, dass es mal ein Urteil diesbezüglich gab, bin mir aber nicht sicher, ob das wirklich auch gesetzlich so geregelt ist ... glaube, es ging um Forderungen an die eigene Vollkasko.
Ich erinnere mich allerdings, dass die "Tempo-100-auf-allen-Autobahnen" - Fraktion seinerzeit Freundentänze aufführte, weil damit ja de facto ein Tempolimit eingeführt worden sein; wie die letzten Jahre gezeigt haben war das eine eklatante Fehleinschätzung
Ciao
Pelle -
Hi,
stimmt wie Du sagtest, bei "freier" Autobahn gillt immer eine Richtgeschwindigkeit von 130km/h !!! D.h. sobald Du schneller fährst, bekommst Du automatisch eine Teilschuld. Die leidige Erfahrung durfte schonmal ein Bekannter damals machen, wurde zum Glück vom damaligen Audi TT Problem gelöst, übernahm Audi .
Sonnige Grüße -
ALs ich neulich im Unfall-Stau auf der Autobahn stand, konnte ich mich dank "oben ohne" etwas mit einem Motorrad-Polizisten unterhalten. Der meinte was von 160 km/h. Wenn anhand der Unfallspuren der Gutachter sicher sagen kann, dass der "Unschuldige" mit mindestens 160 unterwegs war, gibts IMMER Teilschuld. Denn aufgrund der geltenden Richtgeschwindikeit von 130 rechnen andere Autofahrer nicht damit, dass da jemand so schnell angeschossen kommt.
gruss
ratte -
Glaube auch, dass es 160 war, jetzt wo Du es sagst ...
-
Also als kontinuierlicher ADAC-Leser kann ich sagen:
Man bekommt über Tempo 130 IMMER Teilschuld ! -
Hallo zusammen!
Also als Cop kann ich hier dem Andy nur vollkommen zustimmen.
Jeder der über 130 Km/h auf der Autobahn fährt muss damit rechnen eine Teilschuld bei einem Unfall zu bekommen, selbst wenn er diesen nicht verursacht hat.
Natürlich gibt es in begründeten Einzelfällen auch andere Entscheidungen. Dennoch sollte man sich dessen sehr wohl bewusst sein! ( Jetzt denkt mal nicht alle, dass ich Moralapostel bin, fahre selber ständig mehr als 130 )
ciao
Cello993 -
Cello993 schrieb am Sun, 05 October 2003 15:43
Hallo zusammen!
Also als Cop kann ich hier dem Andy nur vollkommen zustimmen.
Jeder der über 130 Km/h auf der Autobahn fährt muss damit rechnen eine Teilschuld bei einem Unfall zu bekommen, selbst wenn er diesen nicht verursacht hat.
Natürlich gibt es in begründeten Einzelfällen auch andere Entscheidungen. Dennoch sollte man sich dessen sehr wohl bewusst sein! ( Jetzt denkt mal nicht alle, dass ich Moralapostel bin, fahre selber ständig mehr als 130 )
ciao
Cello993
Hat "Es"etwas gesagt
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
nur Spaß -
Blöde Frage... bekommt man dann bei Tempo 300 immer eine Alleinschuld oder wie wird das dann gehandhabt?
Mfg Hubi -
Die Schwester von meiner Kollegin, wurde auch unschuldig in einen Unfall verwickelt! Die ist in Hannover bei Grün über eine Kreutzung gefahren, dummerweise mußte irgend so ein Mopedfahrer mit über 100Km/h in einem 50iger Bereich über die für ihn Rote Ampel rasen, in ihr Auto rein!
Der Motoradfahrer hat sich dann Hannover von oben angeschaut und ist einige Tage später verstorben an seinen Verletzungen. Ihr Auto war Totalschaden und sie hat auch ne Teilschuld bekommen. Bin mir bei der Summe nicht ganz sicher, aber glaube ca. 1000euro Strafe, zich Punkte und 1 Jahr Führerscheinentzug!
Als Begründung, sie sei nicht vorrausschauend genug gefahren...
So viel zum Thema Teilschuld bei Unschuld!
Gruß Marius -
Yoda999 schrieb am Sun, 05 October 2003 19:09
Die Schwester von meiner Kollegin, wurde auch unschuldig in einen Unfall verwickelt! Die ist in Hannover bei Grün über eine Kreutzung gefahren, dummerweise mußte irgend so ein Mopedfahrer mit über 100Km/h in einem 50iger Bereich über die für ihn Rote Ampel rasen, in ihr Auto rein!
Der Motoradfahrer hat sich dann Hannover von oben angeschaut und ist einige Tage später verstorben an seinen Verletzungen. Ihr Auto war Totalschaden und sie hat auch ne Teilschuld bekommen. Bin mir bei der Summe nicht ganz sicher, aber glaube ca. 1000euro Strafe, zich Punkte und 1 Jahr Führerscheinentzug!
Als Begründung, sie sei nicht vorrausschauend genug gefahren...
So viel zum Thema Teilschuld bei Unschuld!
Gruß Marius
Bitteeee !!!???????
Also wenn sie bei grün gefahren ist und nur max. nur 50km drauf hatte..., den Mopedfahrer vielleicht hätte sehen aber trotzdem den Unfall nicht verhindern können, wieso bekommt sie dann den Lappen wech ???? -
Hab ja schon viel gehört, aber da würd ich gerne ein paar Details mehr wissen, bevor ich das glaube...
Mit besten Gruessen,
Nick -
nick schrieb am Sun, 05 October 2003 19:24
Hab ja schon viel gehört, aber da würd ich gerne ein paar Details mehr wissen, bevor ich das glaube...
dito ... also es bekommt ja nicht immer der recht der auch recht hat, aber das so beschriebene wäre ja schon ein skandal,
und ihr anwalt wäre eine pfeiffe wen er das so akzeptiert
mir ist ja auch schon komisches passiert,
ua hat die polizei das unfallprotokoll verschlampt ...
aber vor gericht kam dann schon raus wie es war,
allerdings mit 20 - 25% teilschuld muss man immer leben !
Joe -
Sie ist in dem Moment wirklich nicht zu schnell gefahren, es war mitten in der Nacht und alles andere genauso wie ich es geschrieben habe! Ich glaube das ist auch so heftig ausgefallen für sie, weil sie vorbelastet war, aber nicht mit irgendwelchen ähnlichen Sachen, sondern ganz normalen, wie Falschparken, zu schnell Fahren usw., aber das sind halt Sachen, die haben wir alle auf dem Buckel, will ich mal behaupten!
Es war wirklich so...
Sie läuft jetzt zu Fuß und läßt sich fahren, was bei ihr auch gerne übernommen wird denke ich!!!
Tja, bei Unfall mit Todesfolge, kann das ganz heftig enden, auch wenn man eigentlich unschuldig ist!
Nach dem Motto, wer einmal Lügt dem Glaubt man nicht, auch wen er stets die Wahrheit spricht!? Anders kann ich es mir nicht erklären!
Marius -
nick schrieb am Sun, 05 October 2003 19:24
Hab ja schon viel gehört, aber da würd ich gerne ein paar Details mehr wissen, bevor ich das glaube...
Mit besten Gruessen,
Nick
Hallo Nick,
das kannst du ruhig glauben, denn mir ist mit meinem ersten Auto etwas ähnliches passiert, und ich habe dafür drei Punkte bekommen, keine Ahnung wieviel Geldbusse und durfte zur Nachschulung antanzen...
Der Kommentar des Beamten dazu war nur: Wer am Verkehr teilnimmt nimmt damit das Risiko in Kauf, in einen Unfall verwickelt zu werden.
Mir wurde auch gesagt, dass ich nicht vorausschauend genug gefahren wäre, denn ich müsse schliesslich immer mit der Dummheit anderer rechnen... -
So ungefähr Dennis! Paßt schon, find ich auch unglaublich...
Aber so ist das halt in unserem Staat! Manchmal verliert man, manchmal gewinnen die anderen!
Marius -
Also, wenn man das konsequent zu Ende denkt.....
Dann müsste ja jeder andere auch mit meiner Dummheit im Strassenverkehr rechnen! Und weil ich ja so dumm bin, dass ich keine Zahlen auf dem Tacho lesen kann, weiss ich auch nie, wie schnell ich unterwegs bin. Diese Dummheit macht mich aber auch unzurechnungsfähig und deshalb bin ich absolut schuldunfähig?
Oder? -
Ich glaube in der heutigen Zeit ist vor Gericht alles möglich, kommt nur auf die Anwälte und Richter an....
Ist ja auch ein Rechtstaat!!
Gruß Marius