Sportauspuff und Sportluftfilter (Tüv)

  • Hallo
    ICh bin ganz neu hier im s2000 forum obwohl ich mein S auch schon etwas länger habe , deshalb HALLO an alle ;)


    Meine frage ist es ob man Sportluftfilter (bereits eingetragen tüv §19) und eine Sportauspuffanlage (ABE) in Kombination am Auto haben darf .
    Im Teilebericht des Sportluftfilter steht nix davon nur mit Serienauspuffanlage ,


    Ich hatte aber schon oft gehört das dies gar nicht tüv zulässig ist ??? Was nun ?


    Ich habe ebenfalls gehört wenn der Luftfilter schon in den Papieren steht und dann erst die Auspuff Anlage drunter kommt man keine Probleme hat .

  • Einzig richtige ist es Luftfilter IN KOMBINATION mit dem Auspuff einzutragen (Einzelabnahme, Lautstärkemessung etc.). Alles andere ist purer stress mit dem TÜV und der Polizei.


    Soweit ich weiß gilt die ABE von der Anlage (Invidia Q300) nur in Kombination mit dem originalen Honda Luftfilter. Mit einem Aftermarket Luftfilter erlischt die ABE

  • 1.) ihr redet von einer E-Nummer die EIGENTLICH vollkommen legal ist, auch ohne eingetragen zu werden.
    also teil mit e-nummer dran und fertig.


    ABE heißt immer, dass man es eintragen muss !


    2.) interessieren würde mich das auch.
    eigentlich ist doch ein eingetragener luffi und eine aga mit e-nummer okay!? :?

    2003 Monza Red
    HKS Hi-Power | K&N Intake / AEM Dry-Filter | Mugen Ölwanne

    5W-40 Motor | 75W-140 Diff | MTF3 Getriebe

    KW V2 | OEM FLV1 17" | Michelin Pilot Sport 4 | Cusco Carbon Domstrebe

    OEM Frontlippe | OEM Heckspoiler | Skunk2 Schaltknauf

    & vor allem vieeeele Pässe und geile Strecken hinter sich <3

    Foren-Thread zu meinem S2000

  • Zitat

    Original von .: Dome :.
    ABE heißt immer, dass man es eintragen muss !


    Quatsch. Ein Teil mit ABE kann ohne Eintragung in Betrieb genommen werden. Voraussetzung ist, dass der "Rest" des Fahrzeugs serienmäßig ist. Musst halt genau die ABE lesen was Voraussetzungen sind.


    Beispiele:


    Eine Invidia Q300 muss nicht eingetragen werden.
    O.Z. Superleggera muss nicht eingetragen werden.


    Teile mit Festigkeitsgutachten, Materialgutachten etc. MÜSSEN eingetragen werden.


    Beispiele:


    Spoiler, Kotflügel, Heckflügel, Felgen oder andere Sachen die keine ABE haben...

  • Ja gut , hätten wir das geklärt... aber meine Frage ist immer noch nicht beantwortet.
    Der Luftfilter ist eingetraagen , und es steht nix drin nur mit serienauspuffanlage oder etc.
    Nun will ich mir z.b. die Invidia Auspuffanlage an den S bauen , (die nicht eingetragen werden muss---ABE) (oder E nummer ) wie auch immer ... steht dort dann drin , nur in verbindung mit serien Luftfilter ??

  • Ich hab eine ABE für eine Abgasanlage bisher gesehen, da stand es nicht drin. (Invidia 2)
    Bei deinem Luftfilter steht es im Gutachten auch nicht drin.


    Die STVZO macht es sich da einfach:
    Trotzdem hast Du als Fahrer und Halter dafür zu sorgen das dein Auto den Vorschriften entspricht.
    Also auch dafür dass dein Auto den Grenzwert für das max zulässige Fahrgeräusch einhält. (74dB)


  • felgen ohne eintragung?


    also ich kenne das anders.


    ABE / Teilegutachten = kein problem eingetragen zu bekommen, muss aber gemacht werden.


    E-Nummer = einfach dranbauen, nix eintragen


    nix von beidem = mit Aufwand und Geld über Einzelabnahme machbar.



    Korrigiert mich, wenn das nicht stimmt (außer g-power, du sagst ja eh, dass es falsch ist :P)

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  • Zitat

    Original von Thor
    Ja gut , hätten wir das geklärt... aber meine Frage ist immer noch nicht beantwortet.
    Der Luftfilter ist eingetraagen , und es steht nix drin nur mit serienauspuffanlage oder etc.
    Nun will ich mir z.b. die Invidia Auspuffanlage an den S bauen , (die nicht eingetragen werden muss---ABE) (oder E nummer ) wie auch immer ... steht dort dann drin , nur in verbindung mit serien Luftfilter ??


    Da du nicht den serien Filter hast gilt die ABE von der Anlage nicht! Invidia kann die Abe ja nicht für jede Auspuff/Filter Kombination erstellen sondern nur mit den originalen Filter ist doch logisch.


    Wenn du die Anlage einbaust erlischt die ABE von der Anlage und somit auch die Betriebserlaubnis von deinem Auto.
    Wenn du erwischt wirst kostet das 50€ + Gebühren und 3 Punkte in Flensburg.

  • Zitat

    Original von Skip2mylou
    Also sofern ich es weis, muss de Lautstärke welche im Fahrzeugschein steht eingehalten werden. Das wären bei uns glaube 90 oder 93 db. Habe meinen Schein leider grade nicht zur Hand.


    Genau. Und glaube -/+5% Abweichung wenn ich mich Recht entsinne sind möglich. Also bei Auspuff und Filter muss eine Einzelabnahme gemacht werden wo evtl. die dBs im Fahrzeugschein geändert werden muss.

  • Ok super , dann hab ich es kapiert, Also Auspuff drunter , und 50 Euronen auf die seite legen :twisted:
    , ich hab mir das schon irgendwie gedacht das die Abe´s für solche sportauspuffanlagen mit serienluftfilter gemacht wurden , nur es steht halt nirgends , und unwissenheit schütz leider nirgends......
    Ich werd mal morgen mit so einem Tüv menschen sprechen was ganau im STVO über sowas steht und werd euch berichten

  • Der dB-Wert im Schein beschreibt das Standgeräusch..das ist eher unkritisch, weil viel einfacher einzuhalten.
    Für das Standgeräusch gibt es auch keine gesetzlichen Grenzwerte. Es gilt nur als Anhaltspunkt!


    Die Fahgeräuschmessung erfolgt auf einer Strecke die seitlich mit Mikros versehen ist.
    Das Auto wird dabei kurz mit Vollast im 2. oder 3. Gang beschleunigt.
    Der Grenzwert für das max zulässige Fahrgeräusch für PKW liegt bei 74 dB(A).
    bis 1995 77dB(A),
    bis 1989 80dB(A)


    Wenn die Polizei ein Fzg. wegen "zu Laut" zum TÜV schlieft, wird im Zweifel eine Fahrgeräuschmessung durchgeführt.


    http://de.wikipedia.org/wiki/Fahrger%C3%A4usch

  • Find den WIKI-Link, sehr belustigend :lol: :lol:


    "Vereinfacht gesagt muss das Fahrzeug dabei in einer bestimmten Entfernung mit drei Vierteln der Nenndrehzahl (aber max 50 km/h) am Messgerät vorbeifahren und dabei voll beschleunigt werden. Je nach Getriebe wird die Messung im zweiten Gang (Viergang-Getriebe) oder im dritten Gang (Getriebe mit mehr als vier Gängen) ausgeführt[2"


    Drei Viertel der Nenndrehzahl, im zweiten oder dritten Gang aber max. 50km/h.
    Dann bekommst beim S nie nen Auspuff oder Intake eingetragen :D :D :D
    3-ter Gang und dreiviertel Nenndrehzahl, bist bei ca. 120km/h.

  • Legal, Illegal, Scheißegal


    Sagt mal über was macht ihr euch alle Gedanken 8o, ich finde das schon kleinkariert.
    Der Luftfilter ist eingetragen und der Auspuff hat eine EG Nr.


    ( Der Satz in den Gutachten dient nur den Firmen damit die nicht jede Kombi prüfen müssen und das sieht der Tüv auch so, den mit der Eintragung gehört der Luftfilter schon zur Serienausstattung. )

  • Zitat

    Original von ulkahn
    Find den WIKI-Link, sehr belustigend :lol: :lol:


    "Vereinfacht gesagt muss das Fahrzeug dabei in einer bestimmten Entfernung mit drei Vierteln der Nenndrehzahl (aber max 50 km/h) am Messgerät vorbeifahren und dabei voll beschleunigt werden. Je nach Getriebe wird die Messung im zweiten Gang (Viergang-Getriebe) oder im dritten Gang (Getriebe mit mehr als vier Gängen) ausgeführt[2"


    Drei Viertel der Nenndrehzahl, im zweiten oder dritten Gang aber max. 50km/h.
    Dann bekommst beim S nie nen Auspuff oder Intake eingetragen :D :D :D
    3-ter Gang und dreiviertel Nenndrehzahl, bist bei ca. 120km/h.


    Ich habs zwar jetzt nicht ausprobiert aber ich glaube, daß sich die dreiviertel Nenndrehzahl und max. 50 km/h nicht einmal mit dem 2. Gang ausgehen werden. :D

  • Nen Eingetragenes Teil gehört zur Serienausstattung??? :roll:


    Wenn der eingetragene Auspuff dem Verkehrspolizisten zu laut ist musst du zur messung und dann ist so ne Eintragung ganz ganz schnell hinfällig.


    Dome ich korrigiere mal :D


    ABE keine eintragung erforderlich
    Teilegutachten Abnahmen erforderlich


    Es gibt auch genug Felgen mit ABE wenn sie z.B. OEM Größe haben.
    Aber eine ABE bezieht sich immer auf ein serienmäßiges Auto. ( zumindest für relevante Teile )
    Soll heißen bei Felgen mit ABE ist das Fahrwerk relevant, beim Auspuff natürlich der Luftfilter.


    In dem Fall Auspuff mit Abe und Luftfilter mit TGA muss dann beides eingetragen werden und zwar zusammen!
    Daher es muss drin stehen: Auspuff Hersteller XY in Verbindung mit Luftfiltersystem XYZ.


    mfg

    02 er AP1 Indy Yellow
    94 er Civic EJ2
    01 er Accord CG8 Sold
    07 er Accord CN2


    "Die wirklich wertvollen Momente im Leben lassen sich daran messen, wie oft die Seele berührt wird." (Soichiro Honda)

    Einmal editiert, zuletzt von HONDA-AP1 ()