Die Jungs und Mädels in Magenta* haben ja echt nicht mehr alle....
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Was kann man da tun ???? F**cking Monopolstellung !!!!!
Der Aktienkurs wäre bestimmt himmelhoch, wenn die nicht das ganze Pulver wieder in
die Rechtsabteilung stecken müssten . *GRRRRR*
*wer's nicht kennt: Deutscher Telekommunikationsmonopolist
Die spinnen die Magentas ....
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Die haben noch vergessen, das Komma bei der Mahngebühr rauszunehmen -
Die teleKOM uns die POST gehen jetzt ja auch gemeinsame Wege...
nennen sich jezKOMPOST
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Micha B schrieb am Wed, 11 February 2004 13:45
Was kann man da tun ????
Nicht motzen, sondern die Rechnung pünktlich bezahlen
(sorry, das musste einfach sein ...)
Gruß
Mel -
...ich glaub, die ist schon bezahlt und wars schon vor der Mahnung
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VODAFONE
Funktioniert auch nicht alles, aber alles etwas besser. -
sven_th schrieb am Wed, 11 February 2004 14:55
VODAFONE
Funktioniert auch nicht alles, aber alles etwas besser.
Können die mit dem Komma besser umgehen ???
birgit_k: Stimmt , war schon bezahlt , bringt aber nix , muß die Dienstleistung der Mahnung trotzdem zahlen (obwohl die's verbummelt haben).
Aber ist ja nicht das erste Mal, daß die was verbummeln ,
nur diesmal ist es deutlich billiger als sonst !!!
@oceanmelll: Hmmm ..... , interessanter Ansatz !!! -
Wenn Du sowieso keine Einzugsermächtigung erteilt hast, dann würde ich den einen Euro von der Rechnung kürzen. Mahngebühren sind auf dieser Ebene rechtswidrig und somit nicht einklagbar! -
Micha B schrieb am Wed, 11 February 2004 13:45
Die Jungs und Mädels in Magenta* haben ja echt nicht mehr alle....
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Was kann man da tun ???? F**cking Monopolstellung !!!!!
Der Aktienkurs wäre bestimmt himmelhoch, wenn die nicht das ganze Pulver wieder in
die Rechtsabteilung stecken müssten . *GRRRRR*
*wer's nicht kennt: Deutscher Telekommunikationsmonopolist
in erster Linie pünklich bezahlen ,
denn Du hast mit Sicherheit das Zahlungsziel überschritten
nee im Erst da kannst Du garnichts machen, lies Dir mal die AGB durch
Gruß
Torstensven -
Sorry, konnte ich ja nicht wissen, aber hätte ich mir denken können
Aber ich würde auch einfach bei der nächsten Überweisung 1 € abziehen. -
sven_th schrieb am Wed, 11 February 2004 15:06
Wenn Du sowieso keine Einzugsermächtigung erteilt hast, dann würde ich den einen Euro von der Rechnung kürzen. Mahngebühren sind auf dieser Ebene rechtswidrig und somit nicht einklagbar!
Danke für den Tipp !
Werde mich also auf einen Rechtsstreit i.H.v. 1,00 EUR einlassen.
Wahrscheinlich sperren sie mir dann den Anschluss -
Hi,
überleg mal,
wenn das Schreiben als Gegenstandslos anzusehen ist, also als nicht vorhanden, dann musst Du tatsächlich 1 Euro für nichts bezahlen.
Es gibt also doch noch Firmen, die Rechnungen für nichts ausstellen können.
Gruß Jürgen -
Micha B schrieb am Wed, 11 February 2004 15:33 sven_th schrieb am Wed, 11 February 2004 15:06
Wenn Du sowieso keine Einzugsermächtigung erteilt hast, dann würde ich den einen Euro von der Rechnung kürzen. Mahngebühren sind auf dieser Ebene rechtswidrig und somit nicht einklagbar!
Danke für den Tipp !
Werde mich also auf einen Rechtsstreit i.H.v. 1,00 EUR einlassen.
Wahrscheinlich sperren sie mir dann den Anschluss
würde ich garnicht so drüber scherzen. kann dir bei der telekom wirklich blühen.
aber ich würde die rechnung das nächste mal einfach um 1 euro kürzen.
weil solche frechheiten DARF man sich nicht gefallen lassen.
allerdings sollte man seine rechnungen natürlich auch pünktlich zahlen. weik die diensleistung hat man ja auch in anspruch genommen.
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Ah, wann hast Du denn bezahlt ??
Es kann doch nicht sein das die Allgemeinheit die Mahnung bezahlt. Wenn ich was zu spät bezahle muss ich damit rechnen das ich die Auslagen für die Mahnung bezahlen muss, nicht die anderen... -
@michi_k: hatte bereits vor Wochen bezahlt. Pünktlich (also einen Tag nach Rechnungseingang) obwohl ich 10tägiges Zahlungsziel habe .
Das ist ja das worüber ich mich aufrege.
Schon allein die Frechheit zu sagen "auch wenn sie bereits bezahlt haben (also diese Mahnung gegenstandslos ist) muß ich die Gebühren zahlen.
Frei übersetzt:
"Auch wenn wir einen Fehler gemacht haben, sind Sie verpflichtet,
die Bearbeitung dieses Fehlers zu bezahlen"
Vielleicht sollte ich "Gegenstandslos" zahlen .... -
Wozu gibt es eine Beschwerdestelle???
Hmm bestimmt ham die da ne 0190Nummer! -
ok, dann ist es was anderes....
10 Tage sind ja recht kurz, bei uns sind es immer 30 Tage... wir machen doch unsere Zahlungen nicht 2x pro Monat, wo kämen wir da hin... -
Haben eine 0800 Nummer...hab die auch schon benutzen muessen
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Also ich will ja nix sagen Jungs, aber pünktlich zahlen heißt nicht pünktlich überweisen!! das interessiert keinen wann ihr die rechnungen überweißt, sondern es ist ausschlaggebend wann die kohle da ist!!
richtig ist , daß man mahngebühren nicht bezahlen muß, wenn ihr es trotzdem macht, ist es doch schön für die jeweiligen anbieter!
und ehrlichgesagt glaube ich nicht, daß du die rechnung sofort bezahlt hast als sie kam, denn normalerweise hat die telekom ne relativ lange zeit bis die rechnungen gebucht werden, oder ne mahnung kommt! oder, die rechnung wurde schon wesentlich früher geschrieben und versandt, und die post hat sie sehr spät zugestellt!
pünktlich zahlen, dann klappts auch mit den nachbarn. denn wer alles abbuchen läßt, der kann auch nichts verbocken!
übrigends, die mahngebühr von einem euro, ist so ziemlich die nierdigste, die ich überhaupt kenne, normalerweise schwankt das zwischen null und 30 euro, egal ob das bei der stadt, bei internet oder handyprovidern ist!
gruß marius *der alles abbuchen läßt!*