ZitatAlles anzeigenOriginal von dests2k
@ jimmy a
Die Werkstatt/verkäufer hat nur eine 2 Jährige Garantie, für das 3. Jahr ist der Hersteller verantwortlich, meint der Anwalt.
Ich habe ein offizielles Schrteiben von Honda Deutschland, das den Garantieanspruch ablehnt .
Zitat:
Bei den uns durch Ihren Honda-Vertragspartner zur Verfügung gestellten Bauteilen ist klar erkennbar, dass es sich hierbei um einen Ventilschaden auf Grund von einem Überdrehen des Motors handelt.
Da es sich hierbei um eine "äußere Einwirkung" und nicht um einen Fehler in Werkstoff oder Werkstatt im Sinne unserer Garantiebedingungen handelt, kann eine Kostenübernahme nicht erfolgen.
Wir bitten hierfür um Ihr Verständnis
Mit freundlichen Grüßen
Honda Motor Europe (North) GmbH
Holger Koch
Technische Händlerbetreuung Automobile
Frank Dietz
Kundenbetreuung Automobile
Zitat Ende
*Kotz*
dests2k
welche Teile wurden Zugesand, nur die Ventile, oder mehr???
Also das fragen, aber noch mal gehe zum Anwalt, der soll einen Gutachter bestellen, und die sollen sich den Motor anschauen, wie gesagt, KEINE Teile hergeben. Wenn es so weit ist (der Termin), schickst du mir eine PM, dann kann ich dir eine Tel oder Adresse von einem Honda Meister geben, der weiß wo man schauen muß.
ich lege dir meine Handy Nr. ins Postfach, dann kannst du mich anrufen