Hi, ist es möglich die Kfz Versicherung unter dem Jahr zu wechseln?
Kann man das Fahrzeug abmelden und mit einer neuen Deckungskarte einer anderen Vers. es wieder auf die gleiche person anmelden???
Danke Gruß Bro
Hi, ist es möglich die Kfz Versicherung unter dem Jahr zu wechseln?
Kann man das Fahrzeug abmelden und mit einer neuen Deckungskarte einer anderen Vers. es wieder auf die gleiche person anmelden???
Danke Gruß Bro
Nein,
deine (Vor-)Versicherung hat ein Recht darauf, dass unter den Vorraussetzungen, du das Fzg wieder bei denen versicherst (bis zum J-ende halt)
mmmmhhhh, gibt es denn da überhaupt keine möglichkeit?
Nur bei Unfall, glaube ich.
Oder?
Bei Schaden hat der Kunde "Auserordentliches" Kündigungsrecht, wenn ihm oder dem Gegner der Schaden bezahlt wird !
Falls der Schaden nicht bezahlt wird, dann nicht !!! Dann hat nur die Gesellschaft das Recht zu kündigen.
Hallo Bro
selbstverständlich kannst Du, wenn Du Dein Auto komplett abmeldest, auch das Nummernschild entwertest, das Auto dann wieder ganz neu anmeldest, mit einem neuen Nummernschild, dann eine neue Versicherung deines Vertrauens wählen. Deiner neuen Versicherung mußt Du dann die Abmeldebescheinigung Deiner alten Versicherung wegen des Schadenfeiheitsrabatts vorlegen. Falls Du die Bescheinigung nicht hast, musst Du deiner Neuen Versicherung halt nur die Versicherungs Gesellschaft und die Versicherungs- Nr. der alten Versicherung mitteilen und schon bist Du neu versichert.
Gruß aus Hamburg, Horst
ZitatOriginal von Horst S2000
Hallo Bro
selbstverständlich kannst Du, wenn Du Dein Auto komplett abmeldest, auch das Nummernschild entwertest, das Auto dann wieder ganz neu anmeldest, mit einem neuen Nummernschild, dann eine neue Versicherung deines Vertrauens wählen. Deiner neuen Versicherung mußt Du dann die Abmeldebescheinigung Deiner alten Versicherung wegen des Schadenfeiheitsrabatts vorlegen. Falls Du die Bescheinigung nicht hast, musst Du deiner Neuen Versicherung halt nur die Versicherungs Gesellschaft und die Versicherungs- Nr. der alten Versicherung mitteilen und schon bist Du neu versichert.
Gruß aus Hamburg, Horst
Hab mir doch gedacht das es eine Möglichkeit geben muss. Danke Horst. Wie ist es aber jetzt mit der Anzahl der Vorbesitzer? Dann müsste doch noch einer mehr drin stehn? In den neuen Zulassungsbescheinigungen steht doch nur noch der letzt Besitzer und die Anzahl der Vorbesitzer drin oder?
Ach ja was kommt an Kosten auf mich zu beim Ab und Anmelden???
Danke.
Wenn Du ab und wieder neu anmeldest, bleibt die Anzahl der Vorbesitzer
immer gleich, Du kannst ja nicht dreißig Vorbesitzer haben wenn Du die letzten dreißig jahre immer ab und angemeldet hast.
Im übrigen brauchst Du wirklich nur einmal abmelden, holst Dir von einem anderen Versicherer ne Doppelkarte und meldest wieder an. Die Abmeldung muß dann aber minimum zwei Wochen betragen, sonst heiß das nur Stillegung , und keine Vertragsaufhebung. Hab ich auch schon gemacht. Ob Du da auch gleich ein neues Kennzeichen brauchst weiß ich nicht. Aber wenn Du ganz sichergehen willst, geh zu Deinem Strassenverkehrsamt, die helfen gerne...
Mit farbigen Grüßen aus Hannover.....
Ab und anmelden ist nicht allzuteuer, ich denke nicht über 50 Euronen, plus neues Nummernschild, aber vieleicht kannste das ja mit der Zulassungsstelle dealen, wenn die nicht allzu groß ist, das du das alte Schild behalten kannst. Dann ist natürlich auch ein neuer Besitzer im Brief, aber ich denke, wenn Du den Vorhandenen Brief kopierst, nimmt dir ein enventueller Käufer des Wagens auch ab, das es ein und der selbe Vorbesitzer ist.
Ich weiß ja nicht warum Du die Versicherung wechseln willst, auf jeden Fall erfährt die neue Versicherung von Dienen Vorschäden, falls das der Grund sein sollte,nütz Dir ein Wechsel nix, wenn es nur um einenen günstigeren Tarif geht, ist es natürlich zu überlegen, ob man noch bis zum reguleren Kündigungs Termin, in der Regel 3 Monate vor Jahreswechsel, also bis spätestens am 31.10. 2007 kündigt, vorher aber schon Kontakt mit der neuen Versicherung aufnehmen, wechseln sollte.
Ist natürlich eine Frage des Beitragsunterschieds, da das ganze Jahr noch vor Dir liegt.
Ich würde ab ca. 200 EUR aufwärts, den Weg der Abmeldung gehen, vieleicht solltest Du Dich aber vorher noch mal mit der alten Versicherung in Verbindung setzen, eventuell kommen sie Dir etwas mit dem Beitrag entgegen, wenn Du ein verbindliches besserers Angebot in der Hand hast.
Gruß
ZitatOriginal von Horst S2000
Hallo Bro
selbstverständlich kannst Du, wenn Du Dein Auto komplett abmeldest, auch das Nummernschild entwertest, das Auto dann wieder ganz neu anmeldest, mit einem neuen Nummernschild, dann eine neue Versicherung deines Vertrauens wählen. Deiner neuen Versicherung mußt Du dann die Abmeldebescheinigung Deiner alten Versicherung wegen des Schadenfeiheitsrabatts vorlegen. Falls Du die Bescheinigung nicht hast, musst Du deiner Neuen Versicherung halt nur die Versicherungs Gesellschaft und die Versicherungs- Nr. der alten Versicherung mitteilen und schon bist Du neu versichert.
Gruß aus Hamburg, Horst
Horst,
bist sicher das es reicht einfach das Kennzeichen zu wechseln um die "älteren Rechte" der Vorversicherung zu umgehen ???
Soweit ich weis, geht es denen dabei um das FAHRZEUG und nicht um die Kennzeichen. Bin aber nicht sicher jetzt.
Neuanmeldung bedeutet immer neue Doppelkarte, und die ist frei wählbar.
Ich habe das ganze auch mal als Tip in einer Finanzzeitung, weiß allerdings nicht mehr wann und wo, gelesen
Gruß
.......die Infos verfolge ich ja mal gerne mit.
Irgendwie kommt mir das alles ein wenig zuuuuuu einfach vor
Kennzeichen bleibt eh das Gleiche ( außer Kennzeichen wird gestohlen oder geht verloren ) Wenn Ihr aber gleich noch bei der Gelegenheit in einen anderen Landkreis zieht, könnte man auch ( und nur dann ) ein neues Kennzeichen beantragen !
Uwe
Nein es ist kein Unfallschaden. Es geht rein ums Bare, sprich 450 Euro. Ich ruf morgen mal bei der Zulassungstelle an und frag mal nach. Und wenn das so reibungslos klappen sollte hat es sich doch auf jeden Fall gelohnt
Öh Kündigung nach Schaden...
Lautdenkmodus: Wenn mir n Stein in die Frontscheibe fliegt, die über die TK gewechselt wird, dann hatte ich einen Schadenfall, hab ich dann Sonderkündigungsrecht...?
Denkmodus aus.
Alternativ: Fahrzeug auf die Frau umschreiben und wieder zurück. Macht 2x Ummeldung und 2 neue Haltereinträge. Fragt sich ob sich das alles rechnet
Ja.
Eine Bekannte von mir hat das mit der Hausrat so gemacht.
Ein Schaden von ein paar Euro "produziert" und darauf die Versicherung gewechselt (Sonderkündigungsrecht".
ZitatOriginal von Bro
Nein es ist kein Unfallschaden. Es geht rein ums Bare, sprich 450 Euro. Ich ruf morgen mal bei der Zulassungstelle an und frag mal nach. Und wenn das so reibungslos klappen sollte hat es sich doch auf jeden Fall gelohnt
Die Zulassungsstelle kann das nicht entscheiden.
Es wäre rein good-will deiner Versicherung wenn sie dich wonaders hinlassen und nicht auf ihr Recht bestehen dich wieder weiter zu versichern.
Gib mal Bescheid obs klappt.
Achja: mit dem Kennzeichen hat das gar nix zu tun, geht ja um die Fahrgestellnummer in Verbindung mit dem Besitzer.
Also:
Grundsätzlich gilt:
1. Wenn Du den Landkreis nicht wechselt bleibt das Kennzeichen das Gleiche!!!
2. Wenn DU das Auto wieder auf den Vorbesitzer zulässt (in diesem Fall wohl Du) dann ändert das gar nichts an den Haltern!
3. Hast Du JEDERZEIT das Recht, das Auto ab zu melden!
4. Hast Du auch jederzeit das Recht (nach diesen 2 Wochen) das Auto wo anders an zu melden und auch wo anders zu versichern!!!!!!
Just my 20 Cent
Meines Wissens nach reicht eine Stillegung für 2 Wochen ( hier als Anmeldung tituliert ) nicht aus, da bei einer Stilllegung die Ruheversicherung weiter läuft und der Vertrag somit noch besteht. Eine Abmeldung wäre eine Verschrottug was dann wiederum ein Vollgutachten zur Folge hätte, und das gibt es sicher nicht für 50 Euro. Meines Wissens nach kommst Du nur raus, wenn Du das fahrzeug veräußerst oder einen Schaden anmeldest. Beim Schaden wäre ich aber vorsichtig, denn Vorschäden müssen oftmals angegeben werden.
Frag doch einfach die neue Versicherung ob, ob das so geht. Ich denke das geht so, leider habe ich meinen Vertrag z. Zt. nicht zur Hand, aber ich bin sogar der Meinung das im Vertrag steht, das er mit Abmeldung des Fahrzeugs endet.
Gruß
hey leute!
interessantes thema!
bin gerade auf dem weg nen kfm. für versicherungen und finanzen zu werden
also die geschichte mit der ruhe versicherung gillt zb. bei saison kennzeichen!
der wagen muss deffinitiv abgemelded sein! nr schild entwerten etc.
2 wochen reichen eigentlich aus! die vers. muss dich raus lassen! du kannst ja gezwungen werden für ein abgemeldetes auto vers. zu zahlen!
so kommst du auf jedenfall raus!
edit: ja das mit dem 'älteren vers. recht' stimmt zwar aber wird in der praxis kaum angewand!
mfg