Versicherungswechsel

  • Nein,
    deine (Vor-)Versicherung hat ein Recht darauf, dass unter den Vorraussetzungen, du das Fzg wieder bei denen versicherst (bis zum J-ende halt)

    "Racing, competing, is in my blood. It's part of me, it's part of my life. I've been doing it all my life. And it stands up before anything else.

  • Hallo Bro
    selbstverständlich kannst Du, wenn Du Dein Auto komplett abmeldest, auch das Nummernschild entwertest, das Auto dann wieder ganz neu anmeldest, mit einem neuen Nummernschild, dann eine neue Versicherung deines Vertrauens wählen. Deiner neuen Versicherung mußt Du dann die Abmeldebescheinigung Deiner alten Versicherung wegen des Schadenfeiheitsrabatts vorlegen. Falls Du die Bescheinigung nicht hast, musst Du deiner Neuen Versicherung halt nur die Versicherungs Gesellschaft und die Versicherungs- Nr. der alten Versicherung mitteilen und schon bist Du neu versichert.
    Gruß aus Hamburg, Horst

  • Zitat

    Original von Horst S2000
    Hallo Bro
    selbstverständlich kannst Du, wenn Du Dein Auto komplett abmeldest, auch das Nummernschild entwertest, das Auto dann wieder ganz neu anmeldest, mit einem neuen Nummernschild, dann eine neue Versicherung deines Vertrauens wählen. Deiner neuen Versicherung mußt Du dann die Abmeldebescheinigung Deiner alten Versicherung wegen des Schadenfeiheitsrabatts vorlegen. Falls Du die Bescheinigung nicht hast, musst Du deiner Neuen Versicherung halt nur die Versicherungs Gesellschaft und die Versicherungs- Nr. der alten Versicherung mitteilen und schon bist Du neu versichert.
    Gruß aus Hamburg, Horst


    Hab mir doch gedacht das es eine Möglichkeit geben muss. Danke Horst. Wie ist es aber jetzt mit der Anzahl der Vorbesitzer? Dann müsste doch noch einer mehr drin stehn? In den neuen Zulassungsbescheinigungen steht doch nur noch der letzt Besitzer und die Anzahl der Vorbesitzer drin oder?
    Ach ja was kommt an Kosten auf mich zu beim Ab und Anmelden???



    Danke.

  • Wenn Du ab und wieder neu anmeldest, bleibt die Anzahl der Vorbesitzer
    immer gleich, Du kannst ja nicht dreißig Vorbesitzer haben wenn Du die letzten dreißig jahre immer ab und angemeldet hast. :roll:
    Im übrigen brauchst Du wirklich nur einmal abmelden, holst Dir von einem anderen Versicherer ne Doppelkarte und meldest wieder an. Die Abmeldung muß dann aber minimum zwei Wochen betragen, sonst heiß das nur Stillegung , und keine Vertragsaufhebung. Hab ich auch schon gemacht. Ob Du da auch gleich ein neues Kennzeichen brauchst weiß ich nicht. Aber wenn Du ganz sichergehen willst, geh zu Deinem Strassenverkehrsamt, die helfen gerne...


    Mit farbigen Grüßen aus Hannover..... :thumbup:

  • Ab und anmelden ist nicht allzuteuer, ich denke nicht über 50 Euronen, plus neues Nummernschild, aber vieleicht kannste das ja mit der Zulassungsstelle dealen, wenn die nicht allzu groß ist, das du das alte Schild behalten kannst. Dann ist natürlich auch ein neuer Besitzer im Brief, aber ich denke, wenn Du den Vorhandenen Brief kopierst, nimmt dir ein enventueller Käufer des Wagens auch ab, das es ein und der selbe Vorbesitzer ist.
    Ich weiß ja nicht warum Du die Versicherung wechseln willst, auf jeden Fall erfährt die neue Versicherung von Dienen Vorschäden, falls das der Grund sein sollte,nütz Dir ein Wechsel nix, wenn es nur um einenen günstigeren Tarif geht, ist es natürlich zu überlegen, ob man noch bis zum reguleren Kündigungs Termin, in der Regel 3 Monate vor Jahreswechsel, also bis spätestens am 31.10. 2007 kündigt, vorher aber schon Kontakt mit der neuen Versicherung aufnehmen, wechseln sollte.
    Ist natürlich eine Frage des Beitragsunterschieds, da das ganze Jahr noch vor Dir liegt.
    Ich würde ab ca. 200 EUR aufwärts, den Weg der Abmeldung gehen, vieleicht solltest Du Dich aber vorher noch mal mit der alten Versicherung in Verbindung setzen, eventuell kommen sie Dir etwas mit dem Beitrag entgegen, wenn Du ein verbindliches besserers Angebot in der Hand hast.
    Gruß

  • Zitat

    Original von Horst S2000
    Hallo Bro
    selbstverständlich kannst Du, wenn Du Dein Auto komplett abmeldest, auch das Nummernschild entwertest, das Auto dann wieder ganz neu anmeldest, mit einem neuen Nummernschild, dann eine neue Versicherung deines Vertrauens wählen. Deiner neuen Versicherung mußt Du dann die Abmeldebescheinigung Deiner alten Versicherung wegen des Schadenfeiheitsrabatts vorlegen. Falls Du die Bescheinigung nicht hast, musst Du deiner Neuen Versicherung halt nur die Versicherungs Gesellschaft und die Versicherungs- Nr. der alten Versicherung mitteilen und schon bist Du neu versichert.
    Gruß aus Hamburg, Horst


    Horst,


    bist sicher das es reicht einfach das Kennzeichen zu wechseln um die "älteren Rechte" der Vorversicherung zu umgehen ???


    Soweit ich weis, geht es denen dabei um das FAHRZEUG und nicht um die Kennzeichen. Bin aber nicht sicher jetzt.

  • .......die Infos verfolge ich ja mal gerne mit.
    Irgendwie kommt mir das alles ein wenig zuuuuuu einfach vor :roll:



    Kennzeichen bleibt eh das Gleiche ( außer Kennzeichen wird gestohlen oder geht verloren ) :nod: Wenn Ihr aber gleich noch bei der Gelegenheit in einen anderen Landkreis zieht, könnte man auch ( und nur dann ) ein neues Kennzeichen beantragen !



    Uwe

  • Öh Kündigung nach Schaden...
    Lautdenkmodus: Wenn mir n Stein in die Frontscheibe fliegt, die über die TK gewechselt wird, dann hatte ich einen Schadenfall, hab ich dann Sonderkündigungsrecht...?
    Denkmodus aus.


    Alternativ: Fahrzeug auf die Frau umschreiben und wieder zurück. Macht 2x Ummeldung und 2 neue Haltereinträge. Fragt sich ob sich das alles rechnet :-|

    Dieses Dokument wurde elektronisch erstellt und enthält daher weder Kaffeeflecken noch Kuchenkrümel.

  • Zitat

    Original von Bro
    Nein es ist kein Unfallschaden. Es geht rein ums Bare, sprich 450 Euro. Ich ruf morgen mal bei der Zulassungstelle an und frag mal nach. Und wenn das so reibungslos klappen sollte hat es sich doch auf jeden Fall gelohnt :nod:


    Die Zulassungsstelle kann das nicht entscheiden.
    Es wäre rein good-will deiner Versicherung wenn sie dich wonaders hinlassen und nicht auf ihr Recht bestehen dich wieder weiter zu versichern.
    Gib mal Bescheid obs klappt.


    Achja: mit dem Kennzeichen hat das gar nix zu tun, geht ja um die Fahrgestellnummer in Verbindung mit dem Besitzer.

    "Racing, competing, is in my blood. It's part of me, it's part of my life. I've been doing it all my life. And it stands up before anything else.

  • Also:
    Grundsätzlich gilt:
    1. Wenn Du den Landkreis nicht wechselt bleibt das Kennzeichen das Gleiche!!!
    2. Wenn DU das Auto wieder auf den Vorbesitzer zulässt (in diesem Fall wohl Du) dann ändert das gar nichts an den Haltern!
    3. Hast Du JEDERZEIT das Recht, das Auto ab zu melden!
    4. Hast Du auch jederzeit das Recht (nach diesen 2 Wochen) das Auto wo anders an zu melden und auch wo anders zu versichern!!!!!!


    Just my 20 Cent

  • Meines Wissens nach reicht eine Stillegung für 2 Wochen ( hier als Anmeldung tituliert ) nicht aus, da bei einer Stilllegung die Ruheversicherung weiter läuft und der Vertrag somit noch besteht. Eine Abmeldung wäre eine Verschrottug was dann wiederum ein Vollgutachten zur Folge hätte, und das gibt es sicher nicht für 50 Euro. Meines Wissens nach kommst Du nur raus, wenn Du das fahrzeug veräußerst oder einen Schaden anmeldest. Beim Schaden wäre ich aber vorsichtig, denn Vorschäden müssen oftmals angegeben werden.

    " I wanted to create a car, that would give the driver pure satisfaction making him say: "What a wonderful day!" after driving around whole day"
    Shigeru Uehara @ Euromeet 2014

  • hey leute!


    interessantes thema!
    bin gerade auf dem weg nen kfm. für versicherungen und finanzen zu werden ;)


    also die geschichte mit der ruhe versicherung gillt zb. bei saison kennzeichen!
    der wagen muss deffinitiv abgemelded sein! nr schild entwerten etc.


    2 wochen reichen eigentlich aus! die vers. muss dich raus lassen! du kannst ja gezwungen werden für ein abgemeldetes auto vers. zu zahlen!
    so kommst du auf jedenfall raus!


    edit: ja das mit dem 'älteren vers. recht' stimmt zwar aber wird in der praxis kaum angewand!


    mfg