Motor kaputt!!!

  • Mein Beileid zur Kaputten Motor.


    Jetzt kann der Porsche-Händler mal zeigen wie gut er ist, bezügl. übernahme der Kosten usw.


    Eine kleine Anekdote zum gepflegten Umgang bei Autohäusern:
    Sollen keine Vorurteile sein, und auch nicht als Verallgemeinerung angesehen werden.


    Als ich meinen S2000 abgeholt habe bei einem BMW-Händer in Salzburg. Habe ich folgendes erlebt:


    Ich war ja insgesamt drei mal bei dem Autohaus, einmal habe ich gesehen wie ein BMW-Verkäufer mit einem Vorführ-Z4 beim Verlassen des Grundstücks, gleich nach dem Kaltstrat den ersten Gang voll ausgedreht hat, dann als er sich im öffentlichen Verkehr eingereit hat, hat er nocheinmal den 1. und den 2. Gang voll ausgedreht. Später wird dieser Z4 bestimmt als sehr gepflegter Chefwagen der gut eingefahren wurde verkauft.


    Als ich zum Probefahrentermin gekommen bin mußte ich 2 Stunden auf die Taferl warten, obwohl mir zugesagt wurde das alles bereit sei.


    Als ich den Wagen das schlußendlich abgeholt habe mußt ich 3 Stunden auf eine neue Batterie warten, obwohl mir zugesagt wurde das alles bereit sei.


    Hatte einmal ein privates Gespräch mit dem Bruder unserer Nachbarn, der ist von Beruf Marketing-Chef von Porsche Austria. Privat fährt der gute Mann einen etwas in die Jahre gekommenen Breitbau 911 Turbo ziemlich getuned, und ziemlich getreten, auch ein paar Haverien drauf.


    Im Gespräch sind dann so Phrasen wie: Alles Japsen sind scheiße, alle Honda kann man gleich vergessen, usw. gefallen. Doch jetzt kommt es, den toten 911 hat er kürzlich angeblich sehr gut verkauft, für das viele Geld mußte er ihn hergeben, angeblich. Da hat sich bestimt wieder eine einen 911 gekauft der "nur auf Händen gertagen wurde"
    Als nächstes sieht er sich nach einem NSX um, oder einen Subaru Impreza WRX Sti, oder einen 350Z mit Turboumbau.


    Ich dachte mir nur.... so ein Vollidiot, tschuldigung.


    lg
    NiceGuyAut


    PS: Als ich meinen MX-5 verkauft habe, habe ich ihm bei einem Händer als Privatverkauf hingestellt. Und den Händler darauf hingewiesen das er die Batterie abklemmen soll, die Reifen voll aufblasen soll, und bei Probefahren darauf achten, das der Motor immer schön warmgefahren wird...


    Was hat er gemacht... garnix


    Der neue Besitzter, mit dem ich noch Kontakt habe, hat bereits die Batterie tauschen müssen, weil er nicht mehr starten wollte, und jetzt ist er schon wieder in der Werkstatt, warum weiß ich allerdings nicht genau.

    Honda Legend 3,5i V6 18" Superleggera III, H&R
    Honda S2000i VTEC Toda built Engine, Wimmer ECU-tuning, Js Header,
    Js 60RS Dual Titan, CE28N, Carbon Intake/Cooling Paneel, Spoon ETD, H&R Coilovers, Recaro Pole Position, Spoon FD4.44

  • Zitat

    Original von michi_k
    Also soweit ich weiss müsstes Du nach 6 Monaten beweisen das am Motor bei übergabe schon was nicht in Ordnung war, darum ist Gewährleistung nicht so viel Wert wie Garantie!


    genau die unschöne beweislastumkehr, also der käufer muss nachweisen dass der schaden nicht duch seine benutzung entstanden ist, also ist nachzuweisen dass der wagen nicht verheizt wurde oder dass der schaden nicht durch z.b. falsches oder zuwenig öl verursacht wurde.

  • Tja, nur wie soll man das denn so einfach nachweisen? Viel erzählen kann man denen ja immer, nech!
    Aber mal im Ernst, bin den wirklich grundsätzlich schonend eingefahren und bin auch eigentlich nicht so wirklich der Heitzer. Und etwas Ahnung meine ich schon vom Umgang mit Sportwagen zu haben, auch wenn das jetzt etwas komisch klingt. Aber bis jetzt hab ich meinen M3 auch immer pfleglich behandelt und der ist ja nun schon etwas älter und könnte da eher Mucken machen als der recht neue S. (Vor allem, weil der M wirklich ne ziemliche Diva ist, was sorgfältiges Behandeln angeht. :])

  • meine meinung ist: wenn du nach dem kaugf nicht gerade >20tkm gefahren bist und honda keine "fehler" von dir findet (a la falscher bezin / tuning / falsches öl) ist es machbar zu beweisen dass du unschuldig am schaden bist ....



    PS: noch mal das war MEINE meinung


  • Zeigt wieder einmal mehr: Wenn man den Leuten ohne Kanone im Rücken über die Schulter schaut, wird eben gepfutscht, was das Zeug hält. Ich würde ja gerne selber schrauben, wenn man nicht auf die doofen Garantiebestimmungen angewiesen wäre.

  • So, bin gerade von meinem Porschehädler wieder zurück und kann nur sagen: ICH HAB EINE STINK WUT!!! :evil:
    Erstmal stand das Auto immernoch an der gleichen Stelle wie Mittwoch schon, schön draussen an der Strasse, mittlerweile reichlich zugestaubt...auf die Frage an an Servicemeister was denn Honda nun gesagt hätte, meinte der nur dass die noch nichts gemacht hätten! Also steht der Wagen da nur so rum. Toll! So wie es scheint hat noch nichteinmal jemand bei Honda angerufen! Haben dann mit dem Geschäftsführer telefoniert, da der mit seiner Abwesenheit glänzte...kam aber nur heraus, dass Porsche ja niemals eine Garantie oder aber Gewährleistung auf gebrauchte Fahrzeuge geben würde!
    Sehr interessant! Nach langem hin und her und immer schlechter werdender Laune kam dann nur so viel heraus, dass die jetzt wohl doch am Montag den Wagen zu Honda bringen und die dann sagen sollen, was kaputt ist. Er meinte so, vielleicht hätten wir ja glück, und die würden das auf Kulanz machen....klaro...und ich bin der Pabst!
    Das geht am Montag erstmal schön zu meinem Anwalt! War danach dann noch bei meinem BMW-Händler und hab da mit nem mir bekannten Verkäufer über die Sache geredet und der meinte auch nur, dass jeder Händler vom Gesetz her verpflichtet ist min. eine Gewährleistung zu übernehmen! Von daher, man soll die Hoffnung ja nie aufgeben...

  • wenn du eine rechnung bzw einen vetrag vom händler hast, dann hast du auch gewährleistung (Verbrauchsgüterkauf-§ 474 BGB), wenn er nichts darüber schreibt hast du 2 jahre gewährleistung, diese kann jedoch auch ein jahr (wenn vertraglich vereinbart) abgesnkt werden.
    also der händler kann dir viel erzählen ab dem 01.02.2002 (oder doch 2001 hmmm ...) hast du gewährleistung auch wenn im vetrag steht "unter ausschluss jeglicher gewährleistung" :)


    ... einzige ausnahme die mängel waren im kaufvertrag vermehrkt

  • Sebastian S2K


    Oje oje genau sowas hätte ich Dir auch prognostizieren können.


    Wünsche Dir und Deinem Anwalt jedenfalls viel Erfolg, und dass alles gut ausgehen wird.


    lg

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  • mein tip: lass den anwalt solange aus dem spiel, wie es irgendwie nur geht, denn wenn der im spiel ist, schalten sie SICHER auf stur, lassen ihre anwälte von der leine und es beginnt die ewig gleiche geschichte: gewinnen kann nur einer, der rechtsanwalt mit seiner brago! :roll:

  • Wie lange hast Du denn den S schon. Wenn ich das richtig sehe schon länger als 6 Monate.


    Es verhält sich wie folgt:
    Gewährleistung ist keine Garantie! Eine Garantie versichert dir, dass gewisse Eigenschaften über einen defibierten Zeitraum erhalten bleiben, wie z.B. ein funktionierender Motor. Geht er kaputt wird bezahl, solange man ihn zweckgerecht eingesetzt hat.


    Die Gewährleistung sichert lediglich zu, dass zum Zeitpunkt der Übergabe keine Mängel vorhanden waren. Die Beweislast hierfür liegt in den ersten 6 Monaten beim Verkäufer, danach beim Käufer. Wenn man nachweisen will, dass vor über 6 Monaten ein Mangel am Motor vorhanden war, wird man sich sehr schwer tun, ich behaupte das ist nahezu unmöglich.


    Hart aber ich vermute, mit einem Anwalt wirst du außer Kosten und ewigen Ärger nichts erreichen. Drück lieber bei Honda auf die Tränendrüse und versuche dir einen kleinen Vorteil zu erhaschen und freue dich auf einen jungfäulichen nagelneuen Motor!

    " I wanted to create a car, that would give the driver pure satisfaction making him say: "What a wonderful day!" after driving around whole day"
    Shigeru Uehara @ Euromeet 2014

  • Hey jetzt hab ich's hol Dir über Taka einen Spoon F20C oder einen Js Racing Komplettmotor, das würde ich auch machen wenn meiner Ex gehen und ich die Kohle dafür hätte.


    lg
    NiceGuyAut

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  • Hi,


    dein Anwalt kann auch nur ein (teures) Gutachten erstellen lassen, in dem der defekte Motor beschrieben ist.
    Ich denke dann aber nicht daß ein Gutachter feststellen kann, daß bereits beim Kauf etwas mit diesem Motor nicht in Ordnung war.


    Von einem Porsche-Händler hätte ich allerdings schon gedacht daß die sich die Kulanterweise an den Kosten beteiligen.


    Wie auch immer, hoffentlich hast du bald wieder einen ganzen S. :)

  • aber der S2k ist ja lange gestanden, bevor er in betreib genommen wurde.
    Das er beim Stehen keinen Motorschaden bekommen hat, begreifen sogar Richter ;) . Und seit der Inbetriebnahme, sind es noch keine 6 Monate.


    Denke (nicht wissen) also, da die Chancen nicht so schlecht stehen, von Porsche einen neuen Motor zu bekommen.

  • Zitat

    Original von jimmy_a
    aber der S2k ist ja lange gestanden, bevor er in betreib genommen wurde.
    Das er beim Stehen keinen Motorschaden bekommen hat, begreifen sogar Richter ;) . Und seit der Inbetriebnahme, sind es noch keine 6 Monate.


    Denke (nicht wissen) also, da die Chancen nicht so schlecht stehen, von Porsche einen neuen Motor zu bekommen.



    Das glaube ich nicht, dass ein Richter da drauf eingeht. Es wird viel mehr in die Richtung laufen, dass es eine wesentlich größere Chance gibt, dass der Motor im klaten Zustand geplgt worden ist, dass es mit zu wenig Öl bewegt wurde oder das er einfach tierisch getreten wurde. Nach 4 Monaten Betrieb ist meines Erachten nix zu machen. Wenn die Werkstatt zu Beispiel belegen könnte, den Wagen zuvor gründlich gecheckt zu haben, also eine Durchsicht von einem KFZ-Meister hat man eh keine Chance.


    Man kann. um sich abzusichern, vom Dekra einen Sachverständigen beauftragen, ein Auto durchzuchecken. Der schaut auch nicht in einen Motor rein sondern hört mit seinen Ohren ob er sich gesund anhört. Mit einem solchen Dekra-Gütesiegel kannste als Käufer es getrost vergessen einen Anspruch zu stellen. Ich denke, es wird sich ähnlich verhalten, wenn einen Durchsicht von einem Meister in einer Werkstatt erfolgt.


    Aber die Hauptproblematik liegt in diesem Fall darin, dass die Beweislast bereits auf der Seite vom Sebatian liegt und nicht mehr auf der Seite von Porsche. :!:

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    Shigeru Uehara @ Euromeet 2014

  • Mal ganz ehrlich, wozu gibt es denn so eine verbraucherschützende Gewähleistung, wenn da jeder Hans und Franz-Händler die so einfach übergehen kann??? Das kann doch nicht sein, wenn da im Gesetzestext ganz klar steht, dass die dafür quasi garantieren müssen, min. für ein Jahr, wenn denn so verkürzt angegeben, dass das Fahrzeug nicht auseinander fällt und auch fahrbereit ist und das geg. Falls nachbessern müssen? Kann doch nicht sein, wenn ich so ein Auto nur! 4 Monate bewege und ich behaupte mal von mir, dass ich schon mit sonem Wagen umgehen kann (hatte ich ja obern schon geschriben ;) ) , dass der dann schon ohne Vorwarnung kaputt geht....