Invidia GT 300 Street - hier geht es weiter


  • Tja, FAKT ist, das was du mir beschreibst, ist ganz normales Geschäftsgebaren, schicke doch mal eine Grafik-Karte zurück, die du schon mal im Computer gesteckt hattest, da wird dir auch was vom Preis abgezogen.


    Fakt ist auch, das es bestimmt Geschäfte gibt, die von sich aus anders handeln, ABER müssen tun sie es nicht.


    Also bis jetzt für mich KEIN Thema, um mich öffentlich über die Inkompetenz eine Fa. aufzuregen (die damit nicht bewiesen ist), und auch noch Ruf-Schädigung betreibe ;)


    P.S. erkläre mir mal, warum ich eine Anlage unter das Auto schraube, von der Ich weiß, das sie noch nicht legal ist :?, und das obwohl ich auf eine legale Anlage will. Ich kämme erst gar nicht auf die Idee, sie mir ans Auto zu schrauben :roll:


  • Deinen Unmut verstehe ich schon Dennis! Gut, dass du dich jetzt bremst.


    Mich würde auch die Anzahl der verkauften Invidias GT 300 Street interessieren...


    Ich weiß, dass min.7 Leute sie unterm S haben....


    ...und bei der Anlage werden es bestimmt mehr, wenn die TÜV Sache durch ist!


    @ TT699 : Die letzten 2 Wochen hatte ich wenig Zeit mich mit dieser Sache weiter zu befassen, auch weil mein S im halben Winterschlaf ist. Ich werde mich aber sofort nach Neujahr mit nnomo kurzschließen um die SACHE ENDGÜLTIG aufzuklären....

  • Jimmy
    Wenn du Inkompetenz suchst findest sie da wo Kunden nicht zum ersten oder zum zweiten nein auch nciht zum dritten mal ein TÜV-Gutachten versprochen wird und immer wieder was dazwischen kommt.
    Ich mein... wenn ich nach dem zweiten mal meine Zusagen nciht einhalten kann trett ich auf die Bremse... Geb keine weiteren falschen Termine raus und verkauf auf meiner Hompage auch keine Anlage mit Gutachten wo es keines gibt


    Ich versteh beide Seiten Herrn Schindler der irgendwie gut raus kommen will aber auch die verärgerten Kunden ...


    Sunrider


    Immer wieder gut wenn du dich für die Sache einsetzt. Freut mich kein Thema... aber auch dir wird was erzählt, wie jedem anderen auch. Wie auch mir, da ich auch dort anruf. Ob wahr oder nicht. Ich glaube Herrn Schindler so fern nichts anderes bewiesen ist :?

    ...life is short, drive fast....
    ...........................................................................



    :arrow: Honda S2000 :arrow: Honda Prelude BB9 :arrow: Kawasaki ZX9R :arrow:

    3 Mal editiert, zuletzt von TT699 ()

  • Zitat

    Original von TT699
    Jimmy
    Wenn du Inkompetenz suchst findest sie da wo Kunden nicht zum ersten oder zum zweiten nein auch nciht zum dritten mal ein TÜV-Gutachten versprochen wird und immer wieder was dazwischen kommt.
    Ich mein... wenn ich nach dem zweiten mal meine Zusagen nciht einhalten kann trett ich auf die Bremse... Geb keine weiteren falschen Termine raus und verkauf auf meiner Hompage auch keine Anlage mit Gutachten wo es keines gibt


    Die Sache ist klar, und unbestritten, das immer wieder Termine ausgegeben wurden, die nicht eingehalten wurden.


    Klar ist aber auch, das dieses nichts mit inkompetenz zu tun hat. Und wie gesagt, es gab das Angebot die Anlagen zurück zu schicken, und gut ist.


    Fehler (wohl erst nach längerer Zeit ) erkannt, aber letztendlich gebannt, und das ohne finanziellen Schaden.


    Wenn man sich jetzt aber aufregt, und der Fa. alle möglichen sachen unterstellt, ist das nicht richtig.


    Warum schreibt keiner, ich habe am xx.09.2007 dort eine Anlage mit TÜV gekauft, und sie bis xx.12.2007 nicht im versprochenen ge`TÜV ten Zustand bekommen. Habe das Angebot angenommen, und die Anlage (oder eben auch nicht) zurück geschickt.


    .
    Wo ist das Problem, das sachlich zu beschreiben ???

  • Nichts anderes tue ich. Denke nicht das ich unsachlich bin.


    Aber Klinke mich hier auch wieder aus dem Thema aus und werde
    wieder dazu schreiben wenn ich im März den Tüv von Herrn Schindler noch bekommen hab.


    Auf dann... in guter Hoffnung

    ...life is short, drive fast....
    ...........................................................................



    :arrow: Honda S2000 :arrow: Honda Prelude BB9 :arrow: Kawasaki ZX9R :arrow:

  • Guten Morgen
    von dem schlauen Typ mit der coolen Nase, oder wie war das?
    (Nein, ich bin nicht nachtragend, hast Dich ja entschuldigt Dennis!)


    Das mit dem 6. Januar war mein Fehler, Anfang Januar war die Aussage von Nnomo! Leiste hiermit Abbitte!


    Übrigens, es soll sogar schon Leute geben, die das TÜV-Gutachten im Original gesehen haben....(Ja, und das ist kein Weihnachtsmärchen von Leuten, die noch an den Mann in Rot glauben...!)


    Männer, das Niveau läßt hier gelegentlich echt zu wünschen übrig, oder wie sagte der 1. Offizier in "Das Boot"? "Das Geistige kommt hier zu kurz!"


    Gruß Wolle

  • Mann, jetzt war man mal 3 Tage zum Relaxen in Deutschlands heimlicher Hauptstadt und hier geht es mal wieder richtig rund wegem dem Auspuff. Hier wird auch vie durcheinander gebracht. Folgendes ist Fakt:


    * Seit 8/07 wird eine Anlage angeboten welche gem. Artkelbeschreibung mit einer EG-ABE ausgestattet ist
    * Es wurden Anlagen mit diversen Plaketten, mind. 2 Varianten, ausgeliefert.
    * Aussage des Händlers ist unstrittig, das die Anlage legal ist.
    *Gem. § 433 muß die Sache frei von Mängeln sein, das bedeutet auch, das sogenannte "zugesicherte Eigenschaften" seitens des Verkäufers erfüllt sein müssen. Weiterhin regelt der §437 alles folgende wie. z. B. auch Nacherfüllung, Ersatzlieferung usw. Generell muß der Käufer so gestellt werden, das ihm keine Nachteile entstehen. Hat also jemand die Anlage schon verbaut und der Käufer kann gem. §437 nichts bewegen muß er die Ware ohne Kosten für den Kunden zurücknehmen. Eine "Nutzungsentschädigung" abzuziehen ist nicht gestattet, da die Ware ja von Anfang an einen Sachmangel, die fehlende ABE, hatte. Hier geht es ganz klar um eine Rückabwicklung des Kaufes. Seit 2002 ist hier der Kunde vor solchen Dingen recht gut geschützt.


    Die ganze Sache ist also eigentlich recht simpel !


    Noch zum Verständnis: ich bin kein Anwalt und das oben geschriebene stellt keine Rechtsberatung dar. Ich bin aber beruflich täglich mit solchen Dingen konfrontiert und dies spiegelt meine Erfahrungen wieder.


    Noch was Allgemeines: Ich habe bei Andy (TTV) Ware bestellt. Da ihn offensichtlich sein Lieferant hat hängenlassen hat er mir innerhalb 48 Stunden mein Geld wieder zurücküberwiesen. Klasse !!

  • sorry für OT :blush:

    Zitat

    Original von Drehzahl
    Mann, jetzt war man mal 3 Tage zum Relaxen in Deutschlands heimlicher Hauptstadt


    wo soll das sein? :roll:


    Zitat


    Noch was Allgemeines: Ich habe bei Andy (TTV) Ware bestellt. Da ihn offensichtlich sein Lieferant hat hängenlassen hat er mir innerhalb 48 Stunden mein Geld wieder zurücküberwiesen. Klasse !!


    jau war bei mir genauso auch schonmal. :thumbup:

    "Racing, competing, is in my blood. It's part of me, it's part of my life. I've been doing it all my life. And it stands up before anything else.

  • Das hat Nnomo mir
    damals auch angeboten, heute, wo ich die Anlage drunter habe, bin ich froh, das ich das Angebot nicht angenommen habe.


    Ps, ich hatte mir damals auch ein Fahrwerk bei Nnomo bestellt, was ich innerhalb von einer Woche hatte, wenn ich mir dagegen den Doublesix-
    Tread so durchlese bin ich mir nicht sicher ob die Besteller schon alle ihr Fahrwerk haben.......
    Gruß

  • Natürlich, wie alle anderen noch nicht.
    Aber auch darüber ist ja auch schon einiges
    geschrieben worden.


    Es ging ja nur um die Frage Geld zurück oder nicht.
    Ich denke, wer sich mit seiner Bestellung unwohl fühlt, sollte sich mit Nnomo in Verbindung setzen und so wie ich Herrn Schindler einschätze, wird dann auch eine akzeptable Lösung gefunden.
    Gruß

  • Hallo Allerseits,


    war bisher nur stiller Leser im Forum.
    Habe meinen S aber auch bei nnomo überholen lassen - inkl. der Invidia Street. Als ich letzte Woche mein Auto abgeholt habe sagte mir H.Schindler dass nnomo sich zertifizieren lasssen musste und sich deshalb die Sache etwas hingezogen hat. Zudem meinte er dass sie das TÜV Gutachten mit meinem Fahrzeug durchgeführt haben und es keinerlei Beanstandungen gab. Aus meiner beruflichen Tätigkeit als Ing. kenne ich die Zusammenarbeit mit TÜV, UL & Co. Da diese Institutionen nicht sehr kundengetrieben sind dauert es dort gerne mal etwas länger als geplant.


    Da mein S auf Saisonkennzeichen läuft, lehne ich mich entspannt bis April zurück und gehe davon aus dass bis dahin eine ABE seitens nnomo auf meinem Tisch liegt.


    Grüsse,


    Alex


    P.S.: Jedenfalls ist der Sound der Anlage ein Hörgenuss

  • Zitat

    Original von strasser
    Zudem meinte er dass sie das TÜV Gutachten mit meinem Fahrzeug durchgeführt haben und es keinerlei Beanstandungen gab.


    Hallo,
    interessant zu lesen ! Wenn ich mich nicht irre, wurde einem anderen Forum-User erzählt das seine Anlage, die mit der holländischen E-Nummer, die TÜV-Anlage gewesen sei.....


    In welchen Zeitraum war dein Wagen denn in Kehl ?

  • Vielicht noch bisschen mehr Toleranz nach hinten, hängt halt von Deutschen Behörden ab.
    Aber die Zulassung wird es geben.
    Ich denke, wer eh keinen Anlage hat oder Bestellt hat, dem sollte es doch egal sein, ob es überhaubt eine Zulassung gibt
    und wenn jemand eine Anlage neu bestellen will, bekommt er auch die entsprechende Auskunft von Nnomo.
    Gruß