S2000 leuft nicht mehr!!!!

  • Zitat

    Original von McHeizer
    :lol:
    geniale Räschtschraibung Lars! also Orthographie ;)


    :nod: ;) Du mainst Ohrtogravi?

    +++ S2000 MY-2005, EZ-2006, Erstbesitzer. +++ Mods: KW Variante 3. Michelin PS2 (N3) in 225/255 auf 17" OEM Felgen. Wolfgang Weber Abstimmung. Fischerflex. Luft für die Bremsen vorn und hinten. Powerflex Road Series vorn. Domstrebe. Skeed Brace. Schwallblech in Ölwanne. Schwungscheibe 5.1kg statt 6.3kg. Seeker Shift Collar. Custom made Öltemperaturanzeige. Rainbow Germanium 265.25 aktiv an Alpine 9853R. Modifry Dashboard Handy Halter. +++ http://s-zillus.de +++

    2 Mal editiert, zuletzt von Los Eblos ()

  • Kleiner Rechtsexkurs![/ ;)


    Jeder Händler muss beim Verkauf eines (Gebraucht-) Wagen zwei Jahre Gewährleistung geben.
    Bei Gebrauchtfahrzeugen kann der Händler diese auf ein Jahr verkürzen.
    Das bedeutet dann, dass im ersten Halbjahr die Beweislast beim Händler liegt, danach (entweder 1/2 bzw. 1 1/2 Jahr(e)) liegt sie beim Käufer.
    Also musst Du nach einem halben Jahr beweisen, dass der Fehler/Schaden bereits beim Kauf vorhanden gewesen ist - vorher der Händler.
    Schränkt der Händler die Gewährleistung nicht explizit ein, gilt automatisch die Zweijahresfrist.


    Etwas anderes ist eine Hersteller-Garantie. Der Hersteller kann so lange Garantien geben, wie er will. Auch kann er diese an bestimmte Bedingungen knüpfen.
    Trotzdem ist dieses Garantieversprechen einklagbar.
    Man muss aber beweisen können, dass man sich an die vom Hersteller aufgestellten Regeln gehalten hat.


    In Deinem Fall würde ich Dir raten, die Beweise zu sammeln und ggf. gegen den Händler zu klagen.
    Falls dieser Innungsmitglied ist, solltest Du Dich zuerst mal an diese wenden. Ein Schiedsspruch, den diese trifft ist für den Händler immer bindend. Hält er sich nicht dran, fliegt er aus selbiger.
    Du kannst aber natürlich trotzdem gerichtlich vorgehen, falls Du mit dem Schiedsspruch nicht einverstanden bist.


    Wer hat denn den Motor repariert? War das ein Honda-/ oder ein freier Händler?
    Bei einem Hondahändler hättest Du natürlich die besten Chancen für eine gütliche Regelung. Obwohl ich mir nicht vorstellen kann, dass der so herumpfuschen würde. :]

  • Was heisst den nun ...der Motor erneuert wurde...
    ist da ein Nagelneuer Motor reingekommen, dann hätte die Werkstatt die dazu zugelassenen Kerzen verbauen müssen. Hat der Vorbesitzer den S abgeliefert und einen gebrauchten Motor dazu mit dem Auftrag: baut den Motor um dann ist bis dahin der Werkstatt kein Fehler anzukreiden.
    (Die hatte bis dahin lediglich einen Dienstleistungsauftrag)


    Also NEUER Motor oder Gebrauchtmotor?


    Auf der anderen Seite; wie soll eine Werkstatt den nachweisen (wenn nicht auf einer Rechnung vermerkt) das Sie die Org. Kerzen reingebaut hat, und wie soll der Kunde nachweisen das er in den letzten 8.000 km nicht die Kerzen gewechselt hat?

    Dieses Dokument wurde elektronisch erstellt und enthält daher weder Kaffeeflecken noch Kuchenkrümel.

    Einmal editiert, zuletzt von Peter64 ()

  • Hier findet Ihr alles was zählt


    klick mich


    Interessant ist dieser Satz:


    "Steht fest, dass es sich um einen Verbrauchsgüterkauf handelt, so gelten einige Besonderheiten. Wichtig ist zunächst, dass der Verkäufer mindestens ein Jahr für Sachmängel haften muss, die bei Übergabe des Fahrzeugs bereits vorlagen. Des Weiteren gilt eine gesetzliche Beweislastumkehr zugunsten des privaten Käufers: Bei Auftreten eines Mangels innerhalb der ersten sechs Monate nach dem Kauf wird vom Gesetz her vermutet, dass der Mangel bereits bei Übergabe des Fahrzeugs vorlag. Den Verkäufer trifft die Last, das Gegenteil zu beweisen. Nach dieser Zeit muss der Käufer beweisen, dass der Mangel bereits bei Übergabe vorlag."

    " I wanted to create a car, that would give the driver pure satisfaction making him say: "What a wonderful day!" after driving around whole day"
    Shigeru Uehara @ Euromeet 2014

  • Dieser ganze Mist wegen Garantie, Gewährleistung, Beweispflicht, Haftungsausschluss, Eigenverschulden, usw... kommt wohl nur dadurch zustande, dass niemand mehr bereit ist für seine Fehler einzustehen. Heute wird ja nur noch drauf geachtet dass man die Autos möglichst schnell und profitabel vom Hof bekommt.


    Im Grunde hat man sowieso keine Garantie das man auf einem Schaden nicht selber sitzenbleibt. Ist genauso wie mit diesen versicherten Sendungen von Versandunternehmen da zahlt man auch mehr und wenn dann mal ein Schaden auftritt winden die sich raus mit "war nicht ausreichend verpackt".


    Oder Versicherungen die dann mit irgendwelchen Klauseln kommen um nicht regulieren zu müssen.


    Oder Handwerker die ihre Pfuscharbeit auch noch teuer in Rechnung stellen und sich weigern den Kram zu reparieren bevor das Geld nicht da ist.


    Oder Kollegen die ihren Mist den sie verzapft haben nicht mehr selbst in Ordnung bringen weil sie sich klammheimlich in eine andere Abteilung verpisst (Oh, sorry - das heisst ja heute "crossover admitted" haben.


    Könnte ewig so weiter machen.....

  • Zitat

    Original von bpaspi
    - da man beim S2000 extra spezielle Kerzen mit Sicherung gegen das Lösen braucht.


    was ist denn das spezielle an den Kerzen, die das Lösen verhindern soll?

    "Racing, competing, is in my blood. It's part of me, it's part of my life. I've been doing it all my life. And it stands up before anything else.

  • hai
    ich habe das von meinem 02 er modell noch so in erinnerung . kerzen wurden nicht mit richtigem drehmoment angezogen .ab werk. alte raus neue rein mit richtigem drehmoment angezogen fertig . drehmoment wurde auch etwas erhöht .war ja ne rückrufaktion
    von honda. spezielle sicherungen für zündkerzen sind mir auch nicht bekannt .

    Gruß Alexander G
    04.06.2002 - 28.01.2006 Silverstone Schwarz Rot
    28.01.2006 - 04.09.2019 Moonrock Bi Color Schwarz Rot


    Leave Me Alone,
    I Know What
    I´M Doing ! ;)
    K.Raikkonen

  • Soweit richtig. Mit einem Zusatz:
    Es gab auch neue OEM-Kerzen, sowohl von NGK wie von Denso, beide jew. mit dem "S" als Zusatz:


    NGK: PFR7G-11S
    Denso: PK22PR-L11S


    Was auch immer daran geändert wurde. Aber eine Sicherung od Gummiring, wie Farid hier schreibt: Ventildeckel zündkerzenschaft
    kann ich bei meinen OEM Denso nicht entdecken.

    "Racing, competing, is in my blood. It's part of me, it's part of my life. I've been doing it all my life. And it stands up before anything else.

    Einmal editiert, zuletzt von McHeizer ()

  • Ist doch egal. Der Händler hat doch schon gesagt, dass es an falschen Kerzen gelegen hat. Also liegt ein Mangel vor, der zum verrecken des Motors geführt hat. Da er den Wagen vor weniger als 6 Monaten von dem Händler gekauft hat, muß der Händler nachweisen, dass diese Kerzen zum Zeitpunkt der Übergabe nicht eingebaut waren. Das wir es wohl nicht können. Oder hat er Zeugen dafür, dass die richtigen Kerzen drin waren? Ich denke, da sind die Chancen mehr als gut, dass Du deinen Schaden ersetzt bekommst. Ganz abgesehen davon, haben Werkstätten eben für solche Fälle Versicherungen.

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    Shigeru Uehara @ Euromeet 2014

  • Hab gerade eine Original NGK PFR7G11S nachgemessen ,kein Konisches Gewinde weder bei NGK noch bei DENSO .


    Das Problem liegt eher an dem Anzugs Drehmoment der Zündkerze was ja meistens nur mit einer Grossen Ratsche angeknallt wird und was der S Zylinderkopf nicht mag deshalb Lose Kerzen oder siehe da......


    http://cgi.ebay.de/HONDA-S2000…1318&_trksid=p3286.c0.m14


    hört sich vieleicht Blöde an aber am S lieber die Zündkerzen mit einem Drehmoment Schlüssel anziehen dann gibt es keine Probleme und es hat auch nichts mit der Kerze zutun ob NGK /Denso/ Bosch völlig egal :)

  • Zitat

    Original von Jan B
    Ist doch egal. Der Händler hat doch schon gesagt, dass es an falschen Kerzen gelegen hat.


    Ich weiss, dieser Punkt in diesem Fall geklaert.


    Wollte nur allgemein verstehen was an den Kerzen geaendert wurde.
    ...Auch wenn das Thema eigtl schon 6 Jahre alt ist (damals gabs die Aenderung)
    Denn ich fahre jetzt andere Kerzen (Denso IK24, kälter) und ich denke die haben keine "spezielle Sicherung"..

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  • Vielen dank für die vielen nachrichten anregungen und tips. Hat mir schon ein gutes stück weiter geholfen, spetziel in richtung gewährleistung und so, muss jetzt mal abwarten was der händler sagt wenn er fertig ist, denke im laufe der woche wird er sich melden und dann weis ich mehr, werd euch natürlich dann in sachen übernahme von kosten und so auf dem laufenden halten.


    lg Patrick

  • So leute auto ist wieder in meinen händen :-). nach der neusten erkänntnis war ich doch 20 tage über der frist des ersten halben jahres der gewährleistung.
    Hab 100 noch bezahlen müssen und bin auf der ersten rechnung der der ersten wekstatt auch sitzen geblieben, hab mir aber gedacht befor ich mich noch rummärgere bezahl ich die 100 und gut ist.
    Es wurden jetzt die richtigen kerzen eingebaut ein gewindeeinsatz eingebaut und ne dichtung und ne zündspule erneuert. Das wars eigendlich soweit, schaden belief sich so auf 800 und es wurde dann bis auf die 100 der schaden auf kolanz gemacht.


    lg Patrick

  • na dann kan mann nuhr hovenn das ales gut get und där Mohtor waiterhin saubär leuft :nod:

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  • Ob ich damit glücklich wäre, nen Gewindeeinsatz zu bekommen und gut ist? Kann man davon ausgehen, dass son Helicoil oder so an der Stelle eine meisterliche Lösung ist? :roll:

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  • Ist aber eine allgemein gänige Reparaturmethode, auch von Fachwerkstätten.
    Vorteil ist, das der Helicoil aus Metall ist und dadurch das Kerzengewinde nicht mehr in ein Aluminium Gewinde geschraubt wird.
    Im Flugzeugbau wird an bestimmten Teilen gleich vom Hersteller aus ein Helicoil eingesetzt, damit sich die Schrauben leichter und verschleißfreier rein und rausschrauben lassen.
    Gruß Horst

  • Habe versichert bekommen das das auf jeden fall auch sehr gut ist, und hab mich mal informiert, wird auch sehr oft bei motorrädern gemacht das das orgienale gewinde aus alu nicht beschädigt wir und die einsätze stabieler sind. also ich denk mal das ist so in ordnung.