Winterauto verkauft - Motorschaden

  • Hallo Leute,


    brauche mal ein paar Meinungen.


    Wir haben gestern wegen Neuanschaffung das Auto meiner Freundin verkauft.
    (Fiat Bravo - über 10 Jahre alt mit > 200 tskm).


    Das Ding hatte natürlich jede Menge Macken, Beulen, Kratzer und ein paar technische Geschichten, aber nix Ernstes -
    meine Freundin ist damit jeden Tag 25km zur Arbeit und zurück gefahren.
    Also konnten wir das Ding guten Gewissens verkaufen eigentlich.


    Gestern Abend ist der Bravo dann abgeholt worden.
    Soweit so gut.
    Um viertel vor zehn ruft der Käufer an, dass er liegen geblieben ist.
    Heute meldet er sich wieder und teilt mir mit, dass die Kopfdichtung durch sei......400€ Reparatur.
    Ich hab ihm gesagt ich würde mich dazu nochmal melden.


    Was würdet ihr tun ?

    "Wenn man schon eine Zeitmaschine in einen Wagen einbaut, dann bitteschön mit Stil"
    Dr. Emmett Brown

  • Nichts, so hart wie es klingt, ist nicht dein Problem.
    Wer ein Auto mit der Laufleistung kauft, muss früher oder später mit defekten Teilen rechnen. Ich kenne keinen Fiat, der eine solche Laufleistung erreicht hat. :roll:

  • Das ist die Frage, wie Du mit dem Verkäufer auseinandergehen möchtest.


    Rechtlich seid Ihr aus dem Schneider, da Privatverkauf ohne Gewährleistung. Früher sagte man zu sowas "gekauft wie besehen".


    Wenn es jetzt jemand ist, der ein Dorf weiter wohnt und dem Du regelmäßig über den Weg läufst, dann könnte man sagen um des Friedens willen gibst Du was dazu. Dann kann es aber sein, daß Du öfter Anrufe wegen allen möglichen Defekten bekommst. In der Hoffnung, daß Du dich auch da beteiligst.


    Ich habe auch gerade ein Fahrzeug verkauft, was etwas mehr KM runter hatte. Da kann immer was dran kaputt gehen, man steckt in der Kiste nicht drin. Und bei Fiat sowieso nicht. Das ist dem Käufer auch sicher bewußt gewesen.


    Dieses Risiko des überraschend auftretenenden Defekts habt Ihr sicherlich auch bei Verkaufspreisgestaltung ausreichend berücksichtigt. Ich würde da nichts zugeben. Bei Dir und bei der Probefahrt lief er noch 1A. Was danach passiert und ob und wie der neue Besitzer damit über die Bahn geheizt ist, liegt nicht mehr in deinem Einfluß- und Verantwortungsbereich.


    Alex 8)


  • Der Käufer kam mit dem Zug aus Frankfurt bis nach Trier. Von daher werde ich ihm wohl nicht mehr über die Füße laufen.


    Der Preis war echt lächerlich, hätte mir eigentlich gewünscht, dass der Fiat in den Export geht. Dafür war er dann wohl aber 100-200€ zu teuer.


    Bei der Probefahrt war alles super. Wie gesagt, meine Freundin hat das Auto noch täglich genutzt. Öl war sauber, Kühlwasser war sauber. Kein Leistungsverlust, ich vermute volle Kompression. Von defekter Kopfdichtung keine Spur.

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    Dr. Emmett Brown

    Einmal editiert, zuletzt von sculdheizo ()

  • So einfach ist es heute nicht mehr, wenn man Nachweisen kann das der Schaden schon bei euch bestand könnte der Käufer den Kauf rückgängig machen.
    Einem Bekannten dieses Jahr passiert. Er hat vor 2 Jahren ein Auto verkauft an dem alles ok war.
    Der neue Besitzer ist damit 350km nach Hause gefahren und hatte dann einen Kühlerschaden.
    Um es kurz zu machen ging es vor Gericht und der Käufer hat gewonnen.
    Würde mich an deiner Stelle da ganz genau Informieren.
    Wenn du möchtest kann ich dir seine email Adresse geben, dann kannst du ja mit ihm sprechen.

  • So einen ähnlichen Fall kenne ich auch. Hat ein Kumpel ein Auto gekauft - VR 6.
    Lange Rede kurzer Sinn, Motorschaden... (auf der Heimfahrt) Es ging vor Gericht und das Gericht hat gegen ihn entschieden. Zitat: " Es ist ein altes Auto, da kann sowas passieren..." Letztlich ist er auf dem Schaden sitzen geblieben...

  • Ich kannda zwar nicht so richtig mit reden, weil ich so einen Fall nicht kenne,
    aber ich würde sagen, tu das was Du für richtig hälst.
    Ich persönlich würde wahrscheinlich nichts dazu geben. Klar hättet ihr pech haben können, wenn deine Freundin noch 3 oder 4 Tage damit gefahren wäre, dass es bei ihr passiert wäre aber Du hast ihn verkauft in einem guten Zustand (abgesehen von Kratzern, Beulen usw.)


    Ich finde alles andere ist das "Problem" des Käufers auch wenn es unschön für diesen ist.

    "The main motivation for all of us is to compete for a victory, its not to come 3rd, 4th, 5th or 6th. I race to win as long as I feel its possible..." A.Senna!

  • Eigentlich sehe ich es genauso wie die meisten hier.
    Ich hab auch schon oft genug ins Klo gegriffen beim Autokauf.
    Das war halt dann mein persönliches Pech....


    Ich sehe mich persönlich aber nicht als Mensch, der die Kohle kassiert und dem dann alles schei**egal ist. Gekauft wie gesehen usw.
    Mit mir kann man über alles reden.


    Aber was erwartet man eigentlich für nicht einmal 700 € ?
    Bei uns lief die Karre ja noch einwandfrei wie gesagt.


    Eben hab ich mit einem Bekannten gesprochen
    (Mechaniker bei Alfa / Lancia / Fiat).
    Der sagt mir, dass bei diesen Modellen NIE die Kopfdichtung durchgeht.
    Alles andere ja, aber Kopfdichtung nie.


    Ich stelle mir folgende zwei Szenarien vor:


    1.
    Käufer heizt über die Autobahn - Thermostat geht nicht auf den großen Kreislauf - Motor wird heiß - Fahrer ignoriert Anzeige und fährt weiter


    2.
    Käufer beschwert sich probehalber beim Verkäufer und wartet ab was passiert. Verkäufer hat keine Lust nach Frankfurt zu kommen und sich selbst davon zu überzeugen und lässt etwas vom Preis nach.....


    Ich will keinem was unterstellen, vor allen Dingen hat der Käufer einen sehr sympathischen Eindruck sowohl bei mir als auch bei meiner Freundin hinterlassen. Aber man weiß ja nie.


    Edit:
    Vielleicht sollte ich noch dazu sagen, dass Wasserpumpe, Zahnriemen, Kühler und Kühlflüssigkeit erneuert wurden....

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    Dr. Emmett Brown

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  • Hhhm, interessant.
    Aber wie will man das nachweisen ?
    Wir haben wie gesagt eine längere Probefahrt gemacht, bei der das Auto wie gewohnt super funktioniert hat. Kein Anzeichen von erhöhter Temperatur oder defekter Kopfdichtung.


    Am wenigsten hab ich Lust auf eine Gerichtsverhandlung :roll:

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    Dr. Emmett Brown

  • Jeder Mensch der einen Gebrauchtwagen kauft geht ein Risiko ein. Und je älter das Auto ist und je mehr Laufleistung er hat desto größer ist es auch.


    Und ich denke, daß es auch eine große Rolle spielt ob ein bereits bestandener Schaden beim Verkauf verschwiegen wurde und was alles im Kaufvertrag drinnen steht.


    Edit: der letzte Satz war jetzt allgemein bezogen nicht auf deinen Fall :)
    Kam vielleicht falsch rüber.

  • Hi


    Ist einzig und alleine Problem des Käufers. Hast Du nichts mit zu tun, lass Dich da auf nichts ein.


    Ist übrigens auch eine bekannte Masche: Die Leute holen die letzten Schrottkarren unbesehen und behaupten dann, dass alles mögliche kaputt gegangen ist und der Verkäufer soll noch zahlen.
    Also erstens: Nicht Dein Problem. Sag ihm das klar, er hat Pech.
    zweitens: Der wird den Druck auf Dich erhöhen. Wenns zu viel wird, sag ihm, er soll Deinen Anwalt kontaktieren.
    drittens: Hat er Dir überhaupt schon bewiesen, dass das Auto jetzt kaputt ist? Und er nicht im ersten Ganz mit 120km/h nach Hause gefahren ist?


    Ist zwar unangenehm, aber sag ihm, dass Du Dich nicht beteiligst, es Dir leid tut aber das wars dann auch. Und viel Erfolg beim nächsten Kauf...
    Klingt hart, aber das einzig Richtige.

  • Nur wenn einem Privaten Verkäufer ein Schaden bekannt gewesen ist, muss er diesen auch beim Verkauf angeben.


    die defekte ZKD könnte schon vor dem Verkauf beschädigt gewesen sein.
    Um das zu beweisen müsste der Käufer einen Gutachten erstellen lassen für das von ihm anzustengende Verfahren -> macht er sicher nicht...weil teuer


    Dann muss dem Verkäufer nachgewiesen werden, daß er von dem Schaden gewusst haben muss. -> nicht möglich...auch mit einem angelegtem schaden an der ZKD fährt ein Auto erstmal völlig problemlos weiter...


    Und letztlich wird bei einem alten Fiat mit 200tkm für ein paar hundert €, kein deutscher Richter dem Käufer zugestehen dass mit irgendeinem technischen Schaden absolut nicht zu rechnen ist.


    Für den Käufer fällt das hier ganz klar unter "allgemeines Lebensrisiko".
    Oder auf bayrisch "Bech gohbt".

  • Bei dem Fall den ich geschildert habe ging es auch um ein altes Auto.
    Es wurde von jeder Seite ein Gutachten gemacht und nach knapp 2 Jahren war die Verhandlung.
    Dort hat der Käufer Recht bekommen, der Hammer war ja der Zustand des Autos als er es wieder abgeholt hat.
    Der Wagen Stand die ganze Zeit draußen und sah wohl sehr verwittert aus.
    Auch dies hat den Richter nicht interessiert.
    Kannte dies bis dazu auch nicht, möchte auch keine Angst machen.
    Ich denke ein Anwalt wird schon einen passenden Tip geben, da hilft alles Halbwissen von uns wohl nicht.

  • Hi,


    ich denke hier muss man auch ganz stark differnzieren, was ein normaler Privatverkäufer an Defekten überhaupt kennen kann. Einen defekten Kühler kann man unter Umständen auf dem Schirm haben, wenn unter dem Auto immer eine Pfütze ist und man alle paar KM Kühlflüssigkeit nachfüllen muss. Dann könnte man dem Verkäufer schon unterstellen, dass der Defekt bekannt gewesen ist. Bei einer Zylinderkopfdichtung sehe ich das anders. Ein Nicht-Fachmann kann sowas nicht erkennen, weil wie hier schon geschrieben wurde, der Wagen erst einmal gar keine Auffälligkeiten zeigt. Ich denke so etwas müsste bei einer gerichtlichen Auseinandersetzung berücksichtigt werden. Man kann schließlich nicht von jedem Privatverkäufer erwarten, dass er eine Mechanikerausbildung gemacht hat. Die Einstellung von sculdheizo finde ich gut. Ich würde auch nicht sofort versuchen mich aus der Verantwortung zu winden, auch wenn ich sie bei einem Privatverkauf gesetzlich gesehen nicht oder nur in ganz speziellen Fällen trage. Vielleicht versuchst du bei einem Telefonat mit dem Käufer noch ein bisschen mehr über ihn herauszufinden. Eventuell lassen sich dann seine Absichten und der Wahrheitsgehalt seiner Aussagen besser einschätzen.

  • Zitat

    Original von Roboduck
    ...Ist übrigens auch eine bekannte Masche: Die Leute holen die letzten Schrottkarren unbesehen und behaupten dann, dass alles mögliche kaputt gegangen ist und der Verkäufer soll noch zahlen.
    Also erstens: Nicht Dein Problem. Sag ihm das klar, er hat Pech.
    zweitens: Der wird den Druck auf Dich erhöhen. Wenns zu viel wird, sag ihm, er soll Deinen Anwalt kontaktieren.
    drittens: Hat er Dir überhaupt schon bewiesen, dass das Auto jetzt kaputt ist? Und er nicht im ersten Ganz mit 120km/h nach Hause gefahren ist?


    Seh ich genauso. :nod: Die Geschichte klingt für mich nach einer ausgedachten Masche, um Dich im Nachinein abzuzocken.
    Vor allem liegengeblieben wegen Kopfdichtung. Häääh? Bleibt man wirklich gleich liegen, den der Zylinderkopf undicht ist?
    Ich würd mir mal das entsprechende Gutachten oder irgendeinen Beweis zeigen lassen, daß die Geschichte wirklich wahr ist.

    "Please take good care of your S2000, keep it by your side for long and enjoy it from the bottom of your heart. And share the quality and legacy of the S2000 with many friends..."
    Shigeru Uehara @ Euromeet 2009

  • Hallo,


    rein rechtlich müsste man noch meiner Meinung nach folgendes betrachten:


    1.
    Habt ihr vertraglich vereinbart, dass die Gewährleistung ausgeschlossen ist (kann bzw.muss man auch bei Privatverkauf machen)?
    --> wenn ja, kann der Käufer keinen Mangel rügen -->gut für Dich --> dann bleibt ihm nur 3.


    2.
    Wenn die Gewährleistung nicht ausgeschlossen wurde, ist die Frage, ob es ein Mangel ist oder Verschleiß.
    2.1 Wenn es ein Mangel ist (nicht vertragsmäßige Beschaffenheit beim Zeitpunkt der Übergabe, kann er ihn Rügen und Nachbesserung verlangen. M. E. muss er Dir das allerdings nachweisen, da es kein Verbrauchsgüterkauf ist und somit die Beweislastumkehr nicht zieht. Da bin ich mir aber nicht sicher. Auf jeden Fall hast Du dann ein Problem.
    2.2 Wenn es Verschleiß ist (altersgemäßer Zustand der Abnutzung) --> Sein Pech (Zylinderkopfdichtung --> Verschleiß?! --> Gutachter?)


    3.
    Der Käufer könnte noch versuchen, den Kaufvertrag wegen Arglistiger täuschung anzufechten und somit zurück abwickeln. Das müsste er Dir aber nachweisen dass Du von diesem Defekt wusstest.

  • Folgende Passage steht im Kaufvertrag drin:


    Ausschluss der Sachmängelhaftung:
    Das Kraftfahrzeug wird unter Ausschluss der Sachmängelhaftung verkauft,
    soweit der Verkäufer nicht nach stehendeine Garantie oder Erklärung abgibt.
    Der Ausschluss der Sachmängelhaftung gilt nicht im Falle des Vorsatzes und der groben Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit.


    Ich denke von Vorsatz oder Fahrlässigkeit kann man nicht sprechen und außer vieleicht dem Stolz des Käufers ist auch niemand verletzt worden....

    "Wenn man schon eine Zeitmaschine in einen Wagen einbaut, dann bitteschön mit Stil"
    Dr. Emmett Brown

    Einmal editiert, zuletzt von sculdheizo ()