rechtliche Frage...

  • Mal zur Abwechslung mal ne arbeitsrechtliche Frage:
    Bin bis zum Mai freigestellt und könnte aber beim neuen Arbeitgeber schon zum 1.4ten anfangen.
    Was spricht rechtlich dagegen einen Monat lang 2 Gehälter zu kassieren?
    Ist etwas naiv die Frage, aber der eigentliche Grund ist mir nicht klar.

    "You all know me. Know how I earn a living. I'll catch this Honda for you, but it's not going to be easy... Bad car. Not like going down the pond catching bluegills and tommycocks. This S2K... swallow you whole. Shaking. Tenderizing. Down you go."

  • Naja also generell ist es ja so wenn man zwei Einkommen hat wird dein zweites in der Steuergruppe 6 versteuert. Also ist der Rechtliche Part dabei abgesichert. Ansonsten muss glaube ich dein eigentlicher Arbeitgeber zustimmen das du es machen kannst. Sollte dies geschehen (ich wei0 nicht ob dies durch eine Freitstellung der Fall ist) müsste der Weg doch eigentlich frei sein oder? Denn ich sehe jetzt zumindest aus dem Gesichtspunkt vom Staat keinen Grund dafür das es nicht gehen sollte. Einzig dein alter Arbeitgeber kann das denke ich verneinen.

  • Zitat

    Original von Skip2mylou
    ... Einzig dein alter Arbeitgeber kann das denke ich verneinen.


    Sehe ich genauso. Kommt aber vor allem auf den Arbeitsvertrag an. Wenn da nichts drin steht bzgl. weiterer Beschäftigungen ist das prinzipiel kein Problem. Die meisten Arbeitsverträge enthalten aber eine Klausel, dass man keine weiteren Jobs ausüben darf.

  • Wenn Du einen Vertrag über die Freistellung hast, dann verzichtet der Arbeitsgeber auf Deine Arbeitsleistung und einem früheren Start beim neuen AG steht grds nichts entgegen, wenn dieser nicht in einer Konkurrenzsituation zu Deinem aktuellen Arbeitsgeber steht (ggf. auch Wettbewerbsverbot laut Arbeitsvertrag?). In diesem Fall sollte dies mit dem alten AG besprochen werden.


    VG
    Marco

  • Also ich würde nicht ohne vorheriges Abklären Deines Noch-Arbeitgebers anfangen. Das kann arbeitsrechtlich nach hinten losgehen.
    Der Nocharbeitgeber hat Dich weiterhin unter Vertrag, verzichtet nur temporär (bis zum Austritt) auf Deine Arbeitsleistung. Das bedeutet aber nicht automatisch, dass Du parallel einen weiteren Vollzeitvertrag haben darfst.


    Du bist bis zum Mai bei Deinem alten Arbeitgeber unter Vertrag und in den meisten Verträgen ist enthalten, dass Du weitere Arbeitsverhältnisse nur mit Zustimmung des Arbeitgebers annehmen darfst. Was steht da bei Dir diesbezüglich drin?


    Also nochmals mein Rat: Abklären mit dem Noch-Arbeitgeber!


    Gruß,
    Nick

  • Danke für die vielen hilfreichen Antworten!
    Ich hab dann mal gekündigt...:)

    "You all know me. Know how I earn a living. I'll catch this Honda for you, but it's not going to be easy... Bad car. Not like going down the pond catching bluegills and tommycocks. This S2K... swallow you whole. Shaking. Tenderizing. Down you go."

  • Was geht denn da schon wieder bei dir??? 8o
    Schon wieder neue Bude?

    "Wenn du den Baum, den du gleich treffen wirst, sehen kannst, nennt man das »untersteuern«, wenn du ihn nur hören und spüren kannst, wars »übersteuern"l
    Zitat Walter Röhrl

  • Zitat

    Original von TJ
    Was geht denn da schon wieder bei dir??? 8o
    Schon wieder neue Bude?


    Du weisst doch das ich die Treppe immer hoch falle :lol: und diesmal konnte ich das Angebot nicht ablehnen als Assistent des Geschäftsführers mit Option auf Übernahme in ein paar Jahren.
    Dazu noch nur 20km vor der Haustüre.
    Aber diesmal bleibe ich dabei-versprochen:)

    "You all know me. Know how I earn a living. I'll catch this Honda for you, but it's not going to be easy... Bad car. Not like going down the pond catching bluegills and tommycocks. This S2K... swallow you whole. Shaking. Tenderizing. Down you go."

    Einmal editiert, zuletzt von steve hislop ()

  • Zitat

    Original von steve hislop


    Du weisst doch das ich die Treppe immer hoch falle :lol: und diesmal konnte ich das Angebot nicht ablehnen als Assistent des Geschäftsführer mit Option auf Übernahme in ein paar Jahren.
    Dazu noch nur 20km vor der Haustüre.
    Aber diesmal bleibe ich dabei-versprochen:)



    na dann warten wir mal ab bis dein nächste beitrag kommt das du schon wieder den job gewechselt hast ;)

    "The main motivation for all of us is to compete for a victory, its not to come 3rd, 4th, 5th or 6th. I race to win as long as I feel its possible..." A.Senna!

  • Zitat

    Original von steve hislop


    Du weisst doch das ich die Treppe immer hoch falle :lol: und diesmal konnte ich das Angebot nicht ablehnen als Assistent des Geschäftsführers mit Option auf Übernahme in ein paar Jahren.
    Dazu noch nur 20km vor der Haustüre.
    Aber diesmal bleibe ich dabei-versprochen:)


    Chapeau! :thumbup:

    "Wenn du den Baum, den du gleich treffen wirst, sehen kannst, nennt man das »untersteuern«, wenn du ihn nur hören und spüren kannst, wars »übersteuern"l
    Zitat Walter Röhrl

  • Zitat

    Original von TJ


    Chapeau! :thumbup:


    Dankedanke...ich konnte mir fast nicht vorstellen das die Kombination noch mal vorkommt, daher hatte ich mich da mehr aus jux beworben.
    Glücklicherweise kann ich da auf bereits erlerntem aufbauen, das kommt auch nicht alle Tage vor, daher blieb mir fast nichts anderes übrig:)

    "You all know me. Know how I earn a living. I'll catch this Honda for you, but it's not going to be easy... Bad car. Not like going down the pond catching bluegills and tommycocks. This S2K... swallow you whole. Shaking. Tenderizing. Down you go."

  • Bezahlt freistgestellt wird meist nur wer Wissen- oder Entscheidungsträer ist und zu einem Wettbewerber wechselt, damit derjenige eben 3-6 Monate vor seinem Ausscheiden keinen Zugang mehr zu den aktuellsten Geschäftstrategien, Projektstati, etc mehr hat. Das ist zumindest der Hauptgrund bei uns. Ob Du während der Freistellung Deinen neuen Job antreten darfst, ist in Deinem Arbeitsvertrag geregelt o. kann evtl. auch einvernehmlich geklärt werden.


    Und Glückwunsch zum Job.