Gummiland ist abgebrannt

  • Hallo zusammen,


    hat schon mal jemand den Fall erlebt, dass der Reifenhändler die eingelagerten Reifen nicht zurückgeben konnte, weil sein Lager abgebrannt ist? Habe wohl grad 4 bis 8 Räder (man vermutet durch Brandstiftung) verloren.


    Die Anfrage an meine Adresse lautet jetzt:


    1. Rechnung bzw. Angaben über den Neuwert der Räder
    2. Bei welcher Versicherung ist Ihr Fahrzeug versichert und besteht eine Teilkasko Versicherung?
    3. Kontaktdaten..


    Mich irritiert die zweite Frage insbesondere deshalb, weil in einem späteren Teil des Briefes ausgeführt wird, dass die Abwicklung über die eigene Versicherung günstiger sein könnte.


    Ich stelle mal folgende Fragen in den Raum:
    - Kann man sich tatsächlich aussuchen, wer den Schaden reguliert?
    - Welcher Weg hat welche Vor-oder Nachteile?


    Danke schon mal!

  • Wenn ich mich richtig erinnere :?
    Wenn dein Fahrzeug Teilkasko hat ist es gegen Diebstahl und Vandalismus versichert und du steigst nicht in der SFK.


    Aber frag doch einfach deine Versicherung.

  • Moin!


    Kann es sein, das die Reifenbude keine ordentliche Versicherung hatte?
    Ich meine Du hast denen Dein Eigentum überlassen. Warum soll dann Deine Versicherungen für deren Problem eintreten?
    Anders wäre es, wenn Du explizit Regal X Lagerplatz Y als abgeschlossene Fläche mietest und dann etwas passiert. Ich sehe also in erster Linie den Reifenfritzen in der Pflicht. Zudem er ja auch an der Quelle für die Wiederbeschaffung sitzt.

  • Moie,


    gibt es irgendwas schriftliches in Richtung Vertrag zwischen Dir und dem Gummifritzen, wo man in Sachen Haftung bzw. Haftungsauschluss was ableiten könnte?


    Edit:
    Im HGB ist das ansonsten geregelt in §§ 467, 475


    § 467 Lagervertrag
    (1) Durch den Lagervertrag wird der Lagerhalter verpflichtet, das Gut zu lagern und aufzubewahren.
    (2) Der Einlagerer wird verpflichtet, die vereinbarte Vergütung zu zahlen.
    (3) Die Vorschriften dieses Abschnitts gelten nur, wenn die Lagerung und Aufbewahrung zum Betrieb eines gewerblichen Unternehmens gehören. Erfordert das Unternehmen nach Art oder Umfang einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb nicht und ist die Firma des Unternehmens auch nicht nach § 2 in das Handelsregister eingetragen, so sind in Ansehung des Lagergeschäfts auch insoweit die Vorschriften des Ersten Abschnitts des Vierten Buches ergänzend anzuwenden; dies gilt jedoch nicht für die §§ 348 bis 350.


    § 475 Haftung für Verlust oder Beschädigung
    Der Lagerhalter haftet für den Schaden, der durch Verlust oder Beschädigung des Gutes in der Zeit von der Übernahme zur Lagerung bis zur Auslieferung entsteht, es sei denn, daß der Schaden durch die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns nicht abgewendet werden konnte. Dies gilt auch dann, wenn der Lagerhalter gemäß § 472 Abs. 2 das Gut bei einem Dritten einlagert.
    ======
    Wie ist das mit der Sorgfalt? Hmmm...
    Sooo eindeutig ist das m. E. mit seiner Zahlung auf den zweiten Blick gar nich (auch wenn der Menschenverstand was anderes sagt).
    Wenn ihn keine Schuld trifft, muss eine Versicherung zahlen (wessen dann auch immer), vermutlich musst Du aber erstmal bei Deiner prüfen und wenn die nicht zahlen Anspruch beim Händler anmelden (AGB / Vertrag beachten). Jeweils aber vermutlich nur den Zeit- und nicht den Neuwert.
    Hmmm....


    Gruß
    Maddy

  • Teilkasko könnte Dir Neue zahlen und seine Betriebshaftlicht zahlt Dir gebrauchte Reifen/Felgen.
    Das ist der kleine feine Unterschied der gerade für Dich Bares ausmacht ;)
    vorausgesetzt die TK zahlt es überhaupt!


    Damit seine Haftpflicht zahlt, muss ein Verschulden vorliegen. Wird bei Brandstiftung wohl nicht...


    Dann gibts noch seine Inhaltsversicherung, da muss dann aber auch Kundenware mitversichert sein oder er hat erst keine... ;)


    Gruß
    Andi

  • Müsste doch die Gebäude/Geschäftsversicherung des Pneulagers zahlen, oder?
    Wenn der Täter gefunden wird, dann wohl dessen Haftpflicht, aber doch nicht jene des Händlers? :_?


    Die TK des Fahrzeughalters zahlt den Schaden sicher nicht. :-|


    Also, wenn ich dann mal die Rays habe, werden die in nem Schliessfach bei der Bank eingelagert. :lol:

  • Also soweit ich weiß,
    wenn man "andere" Felgen drauf hat bezahlt selbst da die Teilkasko nicht da es als Assessoir gilt (wie gesagt: soweit ich weißt)


    Nur wenn man die Reifen einlagern lässt beim Reifenfritzen des Vertrauens sollte er auch komplett dafür haften wenn bei ihm (seiner Werkstatt oder Lagerhalle, wie auch immer) den entstandenen Schaden bezahlen.

    "The main motivation for all of us is to compete for a victory, its not to come 3rd, 4th, 5th or 6th. I race to win as long as I feel its possible..." A.Senna!

  • mal langsam


    1. gebäudeversicherung hat mal gar nix damit zu tun, da ist nur das gebäude versichert!
    2. für die teilkasko ist der tatbestand feuer erfüllt, tatbestand autoteil erfüllt, nur die räder waren nicht montiert. es wird sicher teilkaskoversicherungen geben, wo die reifen/felgen auch bei lagerung mitversichert sind. hier hilft nur nachfragen
    3. das die betriebshaftpflicht zahlt, wenn den reifenfritze keine schuld trifft ist schlichtweg falsch! die zahlt nur wenn ihm ein verschulden nachzuweisen ist. beispiel gasofen angelassen, der schuppen brennt ab und die reifen des kunden auch!
    dies ist hier nicht der fall, es war brandstiftung und da hat der reifenfritze keine schuld!
    4. hausratversicherung könnte eintreten. nicht montierte reifen gehören zum hausrat! tatbestand brand ist erfüllt. tatbestand reifen befanden sich in einem gebäude ist erfüllt. über die aussenversicherung sind sachen auch woanders versichert (urlaub usw.) die sich vorrübergehen an einem anderen ort befinden. die frage ist, ist diese einlagerung dort weniger als 3 monate war, nur das gilt als vorübergehend!
    5. inhaltsversicherung des betriebes. hier passt es zu 100% rein. versichte sachen werden auch kundenwaren sein. tatbestand brand passt auch.


    zeitwert gibts bei 2+3
    neuwert bei 4+5


    nun herr texel, wählen sie ihr tor ^^

  • Die ursprüngliche Frage ist ja abgesehen von dem nicht ganz trivialen rechtlichen Rahmen / Versicherungsgeplänkel, wie der Reifentyp sich nun aufstellt bzw. wie Du auf sein Schreiben reagierst und es dann weitergeht.


    Ich persönlich würde ihn im ersten Schritt auffordern, mir den Schaden (Neuwert) zu ersetzen.


    Erst wenn er sich da weigert / querstellt müsste man halt weitersehen...

  • Zitat

    Original von Maddy
    Die ursprüngliche Frage ist ja abgesehen von dem nicht ganz trivialen rechtlichen Rahmen / Versicherungsgeplänkel, wie der Reifentyp sich nun aufstellt bzw. wie Du auf sein Schreiben reagierst und es dann weitergeht.


    Ich persönlich würde ihn im ersten Schritt auffordern, mir den Schaden (Neuwert) zu ersetzen.


    Erst wenn er sich da weigert / querstellt müsste man halt weitersehen...


    grundsätzlich nicht falsch, nach dem bgb ist er aber nur zum zeitwert ersatzpflichtig! ;)

  • ...zunächst einmal vielen Dank für die zahlreichen Rückmeldungen. Bei dem einen oder anderen angesprochen Punkt bin ich schon zusammengezuckt. Deshalb von meiner Seite noch ein paar Ergänzungen:


    Die vernichteten Räder vom Pathfinder waren 5 Monate alt und gute 6 tkm gelaufen.
    Teikasko ist vorhanden.
    Der Einlagerungsschein ist weit entfernt von dem, was ich einen Vertrag nennen würde. Daher mein Dank an Maddy für die Fundstelle im HGB! Das hat mich gleich schon mal beruhigt!


    Ergebnis des Telefonates mit dem Reifenhändler:
    Anschreiben und Fragebogen entstammen im Wesentlichen der Feder seines Versicherungsgutachters
    Der Passus mit der Teilkasko war also vom Gutachter. Damit ist dieses Rätsel gelöst (siehe Telefonat mit der HUK)
    Es war Brandstiftung und die Versicherung tritt ein.
    Er geht davon aus, dass ich in meinem Fall den Neuwert ersetzt bekomme.
    Er würde er auf den Punkt mit der Teilkasko nicht eingehen und nur die Belege auf den Tisch legen.
    Ich musste nicht drängen oder fordern, das Gespräch war relativ entspannt. Er meinte, dass es daran liegt, dass er noch garnicht in Ruhe darüber nachdenken konnte, was da eigentlich abgelaufen ist.


    Ergebnis des Telefonats mit meiner Versicherung (HUK24):
    Tatsächlich hat die HUK bis 04/2008 solche Schäden übernommen. 8o
    Dieses wurde weidlich ausgenutzt seitens unseriöser Reifenhändler und daher eingestellt.
    Sollte aber die Versicherung des Reifenhändlers einen ganz miesen Kurs erstatten, würde man mir auf dem Kulanzwege entgegen kommen.


    MisterB: Mit Nr. 5 liege ich nicht ganz daneben, oder?
    Hayate: Selbst wenn der Täter gefunden werden sollte, würde zunächst die Versicherung des Reifenhändlers eintreten. Diese würde sich wiederum an den Täter oder an dessen Versicherung wenden. Wobei es in Deutschland keine Pflicht zum Abschluss einer Haftpflicht gibt. Habt Ihr das in der Schweiz?


    Die Räder vom S sind wohl verschont geblieben. Bleibt die Frage, wie warm sie geworden sind....

  • Zitat

    Original von Texel
    Hayate: Selbst wenn der Täter gefunden werden sollte, würde zunächst die Versicherung des Reifenhändlers eintreten. Diese würde sich wiederum an den Täter oder an dessen Versicherung wenden. Wobei es in Deutschland keine Pflicht zum Abschluss einer Haftpflicht gibt. Habt Ihr das in der Schweiz?


    Auch hier gibt es keine Pflicht, eine Privathaftpflichtversicherung abzuschliessen. Viele haben eine, weil es oft vom Vermieter (Wohnungs- nicht Auto- ;) ) verlangt wird.


    Brächte in diesem Fall aber auch nichts, da solche Versicherungen regelmässig vorsätzliches Handeln von der Deckung ausschliessen.

  • Hier mal an alle die mit Ausdrücken von Reifenfuzzi, Reifentypen usw. gesprochen haben, welcher Fuzzibranche entstammt Ihr? Bankfuzzi, Versicherungsfuzzi oder IT-Fuzzi?


    Alle versuchen nur Ihren Lebensunterhalt mit irgendwas zu bestreiten, und überall gibt es schwarze Schafe. Also immer schön sachlich bleiben.


    Habe mich mit dem Thema auch erst kürzlich beschäftigen müssen, schließlich habe ich auch über 250 Sätze Kundenräder eingelagert, und manche davon übersteigen in ihrem Wert erheblich mein Monatseinkommen.


    Also auch auf die Suche nach einer Versicherung für das Lager gegangen, nur mal so vorweg, ist gar nicht so einfach, eine bezahlbare ohne Fort Knox Auflagen zu finden.


    Die Bedingungen sind in typischem Versicherungsdeutsch, die wahrscheinlich kein Aussenstehender inhaltlich korrekt versteht, erinnere mich aber auch noch einen Satz des Vertreters, das erstmal im Schadensfall die Versicherung der Kfz-Versicherung geprüft werden müsste.


    Wenn es um ein nicht unerheblichen Schaden geht, kennen doch mittlerweile alle das Gebahren der Versicherungen, sich erst einmal bei den Ersatzleistungen zu drücken und auf hier und da abzuwälzen.