Rechtsanwälte hier? Betrüger auf Ebay - wie verhalten?

  • Hallo zusammen,


    ich weiß nicht ob ich einem Betrüger auf den Leim gegangen bin oder ob sich tatsächlich ein blöder Zufall ergeben hat. Möchte aber gerne die Rechtslage wissen, wenn es sich um einen blöden Zufall handelt.


    Ich habe am Mittwoch 22.06. im Ebay einen Staubsauger ersteigert, den ich dann, wie kein Paypal angeboten wurde, per Überweisung bezahlt habe (knapp 800,- €).
    Am Freitag 24.06. spät Abend hat ich über Ebay nachgefragt, ob das Geld angekommen ist.
    Antwort kam dann am Samstag 25.6. das Geld sei da, der Sauger würde eingepackt und weggeschickt. Ok, ich dachte mir warte bis Dienstag, vorher kann das Paket nicht ankommen.
    Dienstag 28.06. wieder nichts da und ich habe wieder über Paypal nachgefragt, wo der Sauger bleibt. Die Antwort kam ca. 2 Stunden später, der Sauger hätte heute raus sollen, er sei aber nicht im Büro gewesen und müsse morgen, also Mittwoch 29.06., nachschauen und meldet sich wieder bei mir. Das alles kam mir schon sehr komisch vor…..
    Ab jetzt (Dienstag 28.06.) wird es richtig mysteriös, etwa 20 Minuten nach seiner letzten Antwort wurde die Auktion, die ja abgeschlossen und von mir als bezahlt gekennzeichnet war, von Ebay abgebrochen und gelöscht, ist somit nicht mehr abrufbar. Ich hatte dann versucht über Ebay wieder in Kontakt zu treten, er hatte sich aber nicht mehr gemeldet.
    Am 30.6. habe ich bei Ebay nachgefragt und die Kontaktdaten angefordert. Warum die Anzeige gelöscht wurde, konnten die mir bei Ebay nicht sagen, sie vermuteten das ein Verstoß gegen Ebay-Regeln vorgelegen habe. Ich habe den Verkäufer dann sofort über seine T-Online-E-Mail Adresse angeschrieben aber auch keine Antwort erhalten.
    Ebenfalls am 30.6. verzeichnen ich auf meinem Bankkonto einen Zahlungseingang über 0,01 € mit der Bitte, ihn auf einer Handynummer anzurufen. Was ich dann machte, aber erfolglos, es wurde nicht abgenommen.
    Am Samstag 1.7. hat er mich dann angerufen. Er erzählte mir, er war 4 Wochen im Urlaub und sein Büro sei ausgeraubt worden, PC etc. alles weg. Ebaykonto wurde gesperrt und er habe von der Staubsaugergeschichte nur etwas mitbekommen, wegen meiner Zahlung auf dem Konto, was auch leergeräumt wurde. Der Vorgang sei bereits zur Anzeige gebracht und die Versicherung informiert. Nun sei er am Montag den 4.7. bei der Polizei um alles aufzunehmen und für die Versicherung alles fertig zu machen. Er wolle sich das OK von mir einholen, ob er meine Daten an die Versicherung weitergeben darf, dann ich möchte ja möglichst schnell mein Geld zurückhaben.
    Also mir kommt das alles sehr mysteriös vor. Wie ist eigentlich die Rechtslage, bei wem muss ich mein Geld einfordern. Bei dem Verkäufer (der ja tatsächlich ausgeraubt worden sein kann) oder bei dessen Versicherung?


    Danke vorab

    " I wanted to create a car, that would give the driver pure satisfaction making him say: "What a wonderful day!" after driving around whole day"
    Shigeru Uehara @ Euromeet 2014

  • Hai


    Jan denke auch das du dich an den Verkäufer wenden musst
    Wünsche dir das die Sache sauber für dich ausgeht :thumbup:


    Florian er hat per Überweisung gezahlt da ist Paypal raus

    Gruß Alexander G
    04.06.2002 - 28.01.2006 Silverstone Schwarz Rot
    28.01.2006 - 04.09.2019 Moonrock Bi Color Schwarz Rot


    Leave Me Alone,
    I Know What
    I´M Doing ! ;)
    K.Raikkonen

  • Ich habe per Überweisung bezahlt, da kann man nix mit Geld zurück holen machen und Käuferschutz bei Ebay hat man nur mit Paypal....

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    Shigeru Uehara @ Euromeet 2014

  • Zitat

    Original von Jan B
    ...
    Am Freitag 24.06. spät Abend hat ich über Paypal nachgefragt, ob das Geld angekommen ist....


    Dieser Satz irritiert sicher den einen oder anderen hier ;-) Ich denke du meinst Ebay nicht paypal oder .


    Warte nicht und lass dir nicht zuviel Erzählen ; eine Anzeige wegen Betrug machen. Die meisten die diese Masche abziehen machen dass meist in kurzer Zeit bei vielen daher würde ich das nicht zu lange warten.


    Geld bringt eine Anzeige nicht wieder da solltest du den Zivilrechtlichen Weg beim Amtsgericht gehen.

  • Das mit Paypal habe ich im ersten Beitrag korrigiert.


    Ich warte bis morgen ab, da wollte er mir ja das Aktenzeichen übermitteln. Ich zweifele aber mittlerweile an seiner Identität, denn die Anschrift die ich erhalten habe ist die einer Klinik. Die habe ich angeschrieben und die Gemeindeverwaltung habe ich auch angeschrieben ob die den kennen.


    Wie ist dass denn grundsätzlich, wenn man ein Konto in Deutschland hat, kann man dann die Identität sicherstellen?

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  • Zitat

    Original von florian_se
    Du kannst ja auch mal versuchen über Deine Bank das Geld zurück buchen zu lassen. Das das Konto leergeräumt ist, ist ja erstmal nur eine Behauptung von dem Typ.


    Keine Chance, eine Überweisung macht keine Bank rückgängig. Selbst wenn du nachweislich einen Fehler in der Überweisung hattest, musst du das Geld beim falschen Empfänger selber einfordern.

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  • Zitat

    Original von florian_se
    Also meine Bank tut sowas. Bis zu drei Wochen nach Überweisung.


    das mit den drei wochen ist mehr theorie als praxis :roll:


    ein überweisungsrückruf ist möglich bis zur gutschrift auf dem empfängerkonto, früher mal bis zur kontoauszugserstellung. letzteres hat sich in zeiten von electronic banking quasi erledigt.
    aufgrund elektonischer verrechnung und wegfall der empfängerprüfung für kleinbeträge geht es im inland bei einer an einem bankwerktag aufgegebenen überweisung um minuten bis vielleicht 12 stunden.


    bei einer auslandsüberweisung mögen es mal tage sein, aber bei wochen muss schon einiges zusammenkommen.

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  • Bei uns in der Schweiz kannst du die Überweisung zurückfordern.. die Bank schreibt dann aber den Inhaber des Konto's an und bitte um schriftliche Genehmigung, dies tun zu dürfen..
    Sonst könnte ja jeder ne Überweisung für weissichwas (Haus, Auto usw.) tätigen, und sobald der Gegenstand übergeben wurde die Überweisung zurückziehen.
    Einmal verbuchtes Geld ist verbucht und nur mit Genehmigung rückforderbar..


    Drücke die Daumen.

  • Zitat

    Original von pumba
    moment, du hastn staubsauger für 800€ gekauft?!


    Nicht ganz richtig, momentan wollte ich nur einen Staubsauger für 800€ kaufen :(

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    Shigeru Uehara @ Euromeet 2014

  • Zitat

    Original von sina2000
    Bei uns in der Schweiz kannst du die Überweisung zurückfordern.. die Bank schreibt dann aber den Inhaber des Konto's an und bitte um schriftliche Genehmigung, dies tun zu dürfen..
    Sonst könnte ja jeder ne Überweisung für weissichwas (Haus, Auto usw.) tätigen, und sobald der Gegenstand übergeben wurde die Überweisung zurückziehen.
    Einmal verbuchtes Geld ist verbucht und nur mit Genehmigung rückforderbar..


    Drücke die Daumen.


    Man kann eine Lastschrift zurück rufen (also sich sein Geld wieder holen, wenn es zu unrecht abgebucht wurde), nicht aber eine Überweisung soweit ich weiss.


    Ansonsten - ab zum Anwalt. Die Website der Anwaltskammer hat eine Suchmaschine nach Fachgebieten, ausser du bist öfter in der Nähe von München, dann kann ich dir einen empfehlen. Die Kosten für eine Beratung vorab dürften überschaubar sein (auf jeden Fall vorher vereinbaren), da wirst du wahrscheinlich rein juristisch bessere Ratschläge bekommen als im Internet.