Hai,
wie gesagt, ich hatte mich gestern bereits mit dem "Versicherungsdrücker" meines Vertrauens unterhalten. Seine Aussage war eindeutig in diesem Fall. Venes bleibt auf seinen Kosten sitzen.
Nur rein hypotetisch: Hätten die Eltern angegeben, daß sie sich nichts dabei gedacht hätten, als ihr Kind mit einem Nagel in Richtung Nachbarsauto verschwunden ist, dann hätte man eine Verletzung der Aufsichtspflicht gelten machen können. Wie gesagt, rein hypotetisch. Ist eine wirklich üble Lücke im System und wird natürlich immer gerne herangezogen, um sich aus der (Haft-)Pflicht zu ziehen.
Lack zerkratzt!
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wenn ich dann daran zurückdenke, in welche gefahren ich mich begeben habe, als früher die ganzen horden von unter-sieben-jährigen in form von freunden meines sohnes bei uns eingefallen sind..... oh graus!
die schlussfolgerung ist: unter-sieben-jährige sind das personifizierte böse, sie können randalieren, schikanieren, demolieren, penetrieren (naja), kompromitieren und was weiss ich nicht noch alles, ohne reue, ohne folgen und auf kosten anderer.
ich werde SOFORT mein umfeld durchleuchten und sollten sich dort exemplare der unter-sieben-jährigen aufhalten, werde ich mir sofort selbst einen unter-sieben-jährigen leihen, der mit dem anderen unter-sieben-jährigen kurzen prozeß macht! -
Ich hab jetzt nur überflogen, aber heisst das, Eltern verletzen nicht ihre Aufsichtspflicht wenn sei nebendran stehen während das Kind malt weil sie eben dabei sind!?
Verwirrte Grüsse -
Hai,
wenn die Eltern es nicht sehen, verletzen sie Ihre Aufsichtspflicht nicht . Mit der Begründung, daß Kinder in diesem Alter nicht permanent aufsichtpflichtig sind ! -
aaaaahaaaa....
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Aber schlussendlich, wenn es denn nachweisbar ist, welche Bälger auf so ne glorreiche Idee mit kratzen kommen, warum haften denn nicht die Eltern, wenn denn schon die Versicherung kneift ?
Dann müssten doch die Eltern wenigstens zur Kasse gebeten werden können.... dass sich die Versicherung rausredet, ist ja eine Sache, aber dass die Eltern ihrer "Bezahlungspflicht" nicht nachkommen finde ich ja sowas von bescheuert -
mahlzeit!
ich hab grad mit dem gruppenleiter von haft-schaden telefoniert. der hat mich garnicht ausreden lassen und schon gesagt "die haben abgelehnt"
seiner ansicht nach sieht es sehr schlecht aus. aber gegebenenfalls, wenn du beweisen kannst, daß das kind über längere zeit unbeaufsichtigt auf der straße rumgerannt ist, bzw sich schon mehrere solcher oder ähnlicher schäden ereignet haben, hast du evtl noch eine chance.
ansonsten rät er, nochmal mit den nachbarn zu reden. und sich vielleicht zu einigen. währe wohl auch für das weitere tür an tür leben nicht gerade schlecht.
das nächste sind die gutachter kosten. warum hast du ein gutachten gemacht? wenn das die gegnerische versicherung in auftrag gegeben hat, dann müssen die hierfür die kosten übernehmen.
bei uns gibt es im haftpflicht bereich 3 deckungskonzepte. bei zweien sind kinder unter 7 nicht mitversichert. (nicht deliktfähig)
aus diesem grund verkaufen wir immer die 3. variante. kostet aber halt auch mehr.
ich hätte noch einen tipp für dich, den möchte ich aber nicht ins forum schreiben .....
meld dich einfach per pm, wenn du möchtest, vielleicht hast du so noch eine chance...
gruß jasmin -
Haben denn die Eltern genügend Anstand, dass sie auch ohne gesetztliche Verpflichtung für den Schaden ihres missratenen Kindes geradestehen?
Manchmal trifft man ja noch auf Menschen, die eine vernünftige Einstellung haben.
Gruß
Olaf -
Hallo zusammen,
erstmal vielen Dank für die zahlreichen Tipps und Postings. Es scheint so, dass die Eltern eventuell Ihrer moralischen Verpflichtung nachkommen und den Schaden übernehmen. Soviel dazu.
Der Spass geht aber noch weiter und das ist jetzt KEIN SCHERZ!
Ich stehe heute Morgen auf und gehe Brötchen holen. Dabei laufe ich wieder an dem besagten Parkplatz vorbei. Mittlerweile habe ich ein anderes Fahrzeug dort abgestellt (nein, Gott sei Dank wieder nicht den S-der steht in der Garage). Und was müssen meine müden Augen feststellen ?
Es sind ein paar nette Kreuze auf dem vorderen Kotflügel und auf der hinteren Fahrertür eingeritzt worden!
Tja, was soll ich sagen. Ich werde wohl versuchen vorsorglich auch ein unter-sieben-jähriges Exemplar zu leasen und dieses auf die Nachbarschaft loszulassen! -
Hi,
wie gesagt...Image wechseln damit sich jeder auch nur beim Gedanken daran Dir oder Deinem Besitz Schaden zuzufügen in Behandlung geben muss. Ich stell mir das im einzelnen etwa so vor:
Hab mir jetzt nicht viel Mühe gegeben im Photoshop...aber das Wesentliche kommt raus
Falls man die Schilder nicht mehr lesen kann:
"You scratch my car... I scratch YOU" bzw. "Chainsaw"
Auf gute und friedvolle Nachbarschaft...mit STIHL (Ideale Technik für die Starkholzernte...und andere Sachen) !
Und Dir wünsch ich, dass Du den zweiten lebensmüden Kratzer auch noch findest und dass alle Schäden am Ende von jemand anders als Dir selbst übernommen werden.
Gruß
ArrowS2K -
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(ups)
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venes_c schrieb am Sat, 24 April 2004 10:37
Hallo zusammen,
Es sind ein paar nette Kreuze auf dem vorderen Kotflügel und auf der hinteren Fahrertür eingeritzt worden!
in diesem Fall wohl wieder
Und somit, sollte das mit der Aufsichtspflichtsverletzung auch gegeben sein, da die Eltern ja seit dem letzten Vorfall wissen, AUF WAS sie bei ihrem Kind aufpassen müss(ten). -
Venes,
was sagen die Nachbarn denn dazu?! -
Genauso sehen es auch die Gerichte: wenn die Kids das öfter machen, Insbes. trotz Ermahnung durch die Eltern) ist anzunehmen, dass die Aufsichtspflicht auch schon im ersten Fall vernachlässigt wurde...Beweise sichern (Foto) und am besten der eigenen Vollkasko den gesamten Hergang melden - dann hat man selbst nicht den Stress...
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QP schrieb am Fri, 23 April 2004 10:38
Aber schlussendlich, wenn es denn nachweisbar ist, welche Bälger auf so ne glorreiche Idee mit kratzen kommen, warum haften denn nicht die Eltern, wenn denn schon die Versicherung kneift ?
Dann müssten doch die Eltern wenigstens zur Kasse gebeten werden können.... dass sich die Versicherung rausredet, ist ja eine Sache, aber dass die Eltern ihrer "Bezahlungspflicht" nicht nachkommen finde ich ja sowas von bescheuert
Hai,
das ist unter anderem ein Grund, warum Du in der Schweiz wohnst ! -
Hi!
Ich habe hier gerade etwas interessantes gelesen was hier vielleicht hilft.
".....beschädigt ein Kind ein parkendes Auto, kann der Besitzer des Wagens Schadenersatz einklagen!
Urteil der Landgerichts Trier, Az1S 104/ 03"
Geh vielleicht doch mal zu einem Anwalt.
Das die Versicherung erst mal ablehnt ist ja klar, ich kenne auch keine die freiwillig zahlt.
Viel Glück
Matthias -
Ach und übrigens; ich weiß ja nicht ob ich recht habe, aber folgender Denkansatz wäre mal zu überprüfen .
Es ist die Haftpflichtversicherung der Eltern von diesem Balg die nicht zahlen mag. Diese Haftpflichversicherung soll die Eltern vor finanziellen Schäden schützen. Da die Haftpflichtversicherung in den Versicherungsbedingungen die Haftung für unter 6 jährige Kinder ausschließt (außer bei der Verletzug der Aufsichtspflicht) sind dem Gesetz nach die Eltern für ihre Kinder haftbar. Das soll also schlußendlich zum Ausdruck bringen, dass die Eltern des Balgs für den Schaden an Deinem Auto aufkommen müssen. Es heißt ja nicht nur weil die Versicherung nicht bezahlt, dass die Eltern nicht haften müssen.
Wenn Du bei diesem Denkansatz nicht weiter kommst, wäre ich bereit mal bei unserem Anwalt des Betriebs nachzufragen. -
gute idee aber so ist es nicht.
das problem ist nicht ein aussluß in den versicherungsbedingungen sondern das laut gesetz niemand für den schaden haftet.
kind nicht weil unter 7 (da haften kinder nie)
eltern mangels aufsichtspflichtberletzung auch nicht
noch ein hinweis weil ich hier noch irgendwo was anderes gelesen habe:
auch kinder über 7 jahre haften nicht zwangsläufig.
bei kindern zwischen 7 und (ich glaube) 13 kommt es auf deren individuelle einsichtsfähiglkeit über das schuldhafte handeln an. und die fähigkeit zu haften hat nix mit der geschäftsfähigkeit zu tun sondern mit delikfähigkeit (liegt nur zufällg auch bei 7jahren) -
@ tazmaz
natürlich kriegt man unter gewissen umständen kohle für beschädigungen. voraussetzung ist nur, dass eine haftungsgrundlage da ist und konkret ist das leider nicht so.