Ansaug-Systeme

  • Zur Intelligenz der Polizei:
    Ich persönlich glaube, dass ein Polizist nur in den allerseltensten Fällen eine Serien S2000 - Auspuffanlage von einer modifizierten unterscheiden kann. Allein deswegen, weil der S2000 ohnehin schon einen sehr lauten Motorsound hat und die Autos nicht so oft vorkommen, dass jeder Polizist sofort einen Unterschied bemerkt. Rein äußerlich sind die Unterschiede ja auch nicht so extrem, wie etwa bei einem getunten Golf (möchte hier nicht den S2000 auf die gleiche Stufe wie einen Golf stellen; es dient lediglich zur Verdeutlichung der Auffälligkeit eines anderen Auspuffs). Es wird allerdings schon Polizisten geben (vor allem die Zivilstreifen), die sich da ein wenig auskennen. Trotzdem glaube ich, dass die Chance bei einer normalen Polizeikontrolle wegen der Typisierung (= TÜV) des Auspuffs gefragt zu werden äußert gering ist.

    Zu dem Thema Versicherung:
    Also wenn ich mich recht erinnere, hab ich einmal in der Autorevue gelesen, dass in Österreich bei einem Unfall nichttypisierte Zubehörteile, die keinerlei Auswirkungen auf den Unfallhergang gehabt haben (wie zb. eine Auspuffanlage), für die Versicherungen uninteressant sind. Sie sind nur bei der Vollkasko nicht mitversichert.

    Bin mir allerdings nicht sicher, ob das mit der Versicherung so wirklich stimmt. Also bitte nicht köpfen, wenn es falsch ist.

  • ich hatte meine Info von einem Juristen und der hat sicher nur für D gesprochen. In der Alpenrepublik ist ja vieles einfacher... könnt ihr nicht sogar die Kennzeichen zwischen den Autos transferieren, sofern man für das teuerste zahlt?

    Ich werde obendrein nochmal unsere Versicherung (AIC = American Insurance Corporation) fragen, was die dazu sagen.

    -ratte

  • Sorry... aber ich war wirklich enttäuscht von der TSS!!! Der Klang ist Einfach nur dumpf und dröhnend! Wenn ich Sound wollte war keiner da weil der Auspuff nur unter 6000 U/min im Auto selbst zu hören ist! Bei der HKS ist es genau anders herum. Ich will hier nichts schlecht machen ist halt meine Meinung... und die Geschmäcker sind je bekanntlich verschieden!

  • Hai,

    na das klingt ja auch gleich etwas differenzierter. Mein Wunsch war eben eine untenherum das Zwerchfell kitzelnde, schön brabbelnde Auspuffanlage, die ich aber im "normalen" Fahrbetrieb, also zwischen 4000 und 6000 rpm kaum von der Original-Anlage unterscheiden kann und erst ab 8000 rpm dann wieder spürbar und hörbar wird. Und ich bin mit der TSS-Anlage mit den o.g. Vorzeichen sehr zufrieden.


    Peter

  • Hai,

    Tss bietet, soweit mir bekannt, eine Auspuffanlage in zwei unterschiedlichen Versionen an:

    1) Gruppe A Racinganlage S2000
    70 mm Rohrdurchmesser ab Kat. Komplett Edelstahl
    Mehrleistung ca. 8 PS Tiefer, dumpfer Sound Endoptik 1x95 oval links/rechts
    TÜV auf Anfrage

    12800R Gruppe A Racinganlage S2000 EUR 990.00

    2)unter Fujitsubo: Komplettanlage S2000 AP1
    Typ Best.Nr. Euro Menge Bestellen
    1x95 oval links/rechts 12800 EUR 990.00

    Racingausführung siehe Rennsportauspuff !!!

    Beide Anlagen sind äußerlich identisch. Bei der Rennsportversion fehlt allerdings das in den Endtöpfen normalerweise vorhandene Innenleben.

    Daneben gibt es die hier auch schon mehrfach diskutierte Supersprintanlage.

    Mehr ist mir nicht geläufig. Aber im Zweifelsfall unter http://www.tss-tuning.de gibt's im Online-Shop Auskunft.


    Peter

  • Habe jetzt einmal einen Anwalt gefragt, wie das mit der Versicherung und nicht typisierten Auspuffen so ist.
    Ergebnis: Wenn das getunte Teil nicht Schuld war am Unfall oder die Verkehrssicherheit beinträchtigt, zahlt die Versicherung ganz normal. Im schlimmsten Fall gibt es von der Polizei eine Verwaltungsstrafe.

    Frohe Weihnachten

  • EvoVII schrieb am Die, 24 Dezember 2002 17:23

    Habe jetzt einmal einen Anwalt gefragt, wie das mit der Versicherung und nicht typisierten Auspuffen so ist.
    Ergebnis: Wenn das getunte Teil nicht Schuld war am Unfall oder die Verkehrssicherheit beinträchtigt, zahlt die Versicherung ganz normal. Im schlimmsten Fall gibt es von der Polizei eine Verwaltungsstrafe.

    Frohe Weihnachten




    Wichtig hierbei wäre noch, bei wem die Beweispflicht liegt! Bei der Versicherung oder beim Versicherungsnehmer?

    Außerdem wäre auch noch zu klären, ob hier deutsches und österreichisches Recht gleich sind!

    Markus

  • Also das gilt nur für Österreich. Ob es in Deutschland anders ist, konnte mir der Anwalt nicht sagen.

    Wegen der Beweispflicht: Bei Teilen, die offensichtlich nichts mit dem Unfall zu tun haben (z.B.: Auspuff), wird kein Sachverständiger der Versicherung auf die Idee kommen, den Auspuff als Grund des Unfalls anzugeben. Hier ist wie gesagt der schlimmste Fall, dass ein Polizist eine Verwaltungsstrafe aufbrummt.
    Wenn das Teil jedoch Auswirkungen auf den Unfallhergangen gehabt haben könnte, würde ich glauben, dass eher der Versicherungsnehmer beweisen muss, dass es eben nicht so war, aber das müsste ich noch mit dem Anwalt abklären.

    Mit juristischen Grüßen

  • Hallo,

    ich kenne jemanden der japanische Autos aus Japan importiert und deutsche autos nach Japan exportiert.

    Ich habe im gesagt er soll mir so ein Spoon-Teil mitbringen.

    Mal sehen wie lange es dauert.

    In Deutschland ist es ja wohl nicht zu bekommen.

    Grüße
    silverstar