ZitatOriginal von jimmy_a
genau kann ich dir das nicht sagen, aber min.1% vom Neuwagenwert, mußt du als Geldwertenvorteil zahlen. Da kommt je nach Auto ein nettes Sümmchen zusammen.
fast richtig,
mal ein kleines vereinfachtes beispiel
nehmen wir an dein auto kostet lt. liste (incl. sonderausstattung und mwst) 36.900 € und du hast als einfache entfernung (nur hinfahrt) zu deiner arbeitsstätte 20km
-> 1% v. 36.900 = 369,- (geldwerter vorteil f. private nutzung)
zzgl. 0,03% v. 36.900 multipliziert mit der einfachen entfernung (geldwerter vorteil f. fahrten zw. wohnung und arbeitsstätte), bist du bei einem geldwerten vorteil v. 590,40€
dieser geldwerte vorteil wird auf deiner lohnabrechnung versteuert, d.h. die 590,40€ werden deinem bruttolohn dazu addiert und bilden somit dein steuerpflichtiges gehalt. dann wird LSt/KiSt/SolZ+SozVers davon abgezogen, und am schluss der betrag von 590,40 wieder abgezogen, da du den geldwerten vorteil ja in dem sinne schon "ausbezahlt" bekommen hast, nämlich in dem du den wagen benützen darfst.
hm, war das nu verständlich?