Wie geht Ihr mit dem leidigen Thema "Blitzer" um?
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UUULTRAFETT!!!
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ganz ok, allerdings ein bissl aufwändig
man müsste irgendwas erfinden um diese mobilen Abzock-Radar-Einheiten rasch und unbürokratisch zu erledigen
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Das ist ja mal heftig....
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Zitat
Original von patrick_S
ganz ok, allerdings ein bissl aufwändigman müsste irgendwas erfinden um diese mobilen Abzock-Radar-Einheiten rasch und unbürokratisch zu erledigen
Da wüsste ich was:
[Blockierte Grafik: http://www.abload.de/img/ord_panzerfaustl5rv.jpg]
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Na das nenn ich mal Eigeniniative
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genau so gehört sich dass
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nur erwischen brauchst dich nicht lassen. Von dem Geld kannst du dir dann viele Fotos leisten.
Aber geile Aktion
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Bei den Tarifen der Schweizer für Geschw.-Überschreitungen eine durchaus angebrachte Reaktion
Gruß
Markus
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Zwar eine andere Frage aber ich wollte nicht extra einen neuen Thread aufmachen. Wisst ihr, wie es geregelt ist wenn ich eine Strasse (Tempolimit Schrittgeschwindigkeit) verlasse und auf eine andere fahre und dort mit ca 37km/h geblitzt werde? Es stand leider nirgends ein Schild wie schnell ich dort fahren darf. Erst am Ende der Strasse kommt dann ein 20km/h augehoben Schild. Ist das so rechtens oder hätte normalerweise ein Schild mich darauf hinweisen müssen?
LG
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Wenn Du von einer Strasse in eine andere wechselst, so zählt weiterhin die gleiche Geschwindigkeit. Wenn nicht durch Schilder anders signalisiert.
Bsp:
Du fährst von Strasse 1 (30er Zone) in Strasse 2.
Var 1: Ende Strasse 1 steht ein "30 aufgehoben" Schild: In Strasse 2 zählt das "normal vorgeschriebene" Tempo, innerorts also 50.
Var 2: Es steht kein Schild da, weder am Ende von Str 1 noch am Anfang von Str 2: In Strasse 2 gilt weiterhin 30.
Var 3: Es steht kein Schild in Str 1, aber in Str 2 kommt nach ca 20m das Schild "50". Dann ists auch klar...Hoffe, das hilft.
In Deinem Fall würde ich sagen, Du warst deutlich zu schnell, da Du nur hättest Schrittgeschwindigkeit fahren dürfen. Diese gilt aber nur in speziell ausgewiesenen Zonen, also muss so ein Zonenschild vorher kommen (evtl in Str 1) und nachher muss das wieder aufgehoben werden.So, ich glaube, jetzt habe ich alle Klarheiten beseitigt...
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Wenn mich nicht alles täuscht, müssen solche Spielstraßen oder Fußgängerzonen auch eine deutliche Abgrenzung im Belag haben. also anderer Untergrund oder zumindest ein dicker Strich.
Zudem müssen Parkflächen in solchen Zonen immer extra ausgewiesen sein. In anderen Zonen (20/30/...) kannst Du parken wo Platz ist. Meist auch ein gutes Indiz über die zulässige Geschwindigkeit. -
Danke für eure Antworten.
Ich werde dann mal abwarten was kommt. Wenn da 20km/h gegolten haben ist mir ja erstma gut geholfen. Hatte das wirklich anders in Erinnerung aber nützt ja nun auch erstma nix -
Zitat
Original von S-enna_2000
Bei den Tarifen der Schweizer für Geschw.-Überschreitungen eine durchaus angebrachte ReaktionGruß
Markus