ZitatAlles anzeigenOriginal von .: Dome :.
mal allgemein zu der firma RHD:
muss doch ein haken dran sein?
haftet derjenige, der "zu unrecht" eintragungen macht nicht irgendwie mit?
klar kann der sagen, dass zum zeitpunkt der messung alles im grünen bereich war, aber das könnte ja jede prüfstelle behaupten, wenns drauf ankommt,
und somit auch alles eintragen und sich so bissl geld verdienen
Den Haken hast Du sehr richtig beschrieben, würde ich sagen.
Theoretisch kann es durchaus passieren, daß ein Auto (besonders ein auffällig lautes) durch irgendwelche dummen Umstände zur Fahrgeräuschmessung geschleift werden muss
und sich dort den Verdacht auf "zu laut" bestätigt.
Ob das Auto zum Zeitpunkt der Abnahme nun i.O. war oder nicht, spielt ggf. nur für die berufliche Laufbahn des damaligen Prüfers eine Rolle. Wenn überhaupt.
aktuell wäre das Auto jedenfalls zu laut..das darf es nicht sein, und der Halter hat (auch durch Wartung und Reparaturen) dafür zu sorgen
dass sein Fzg. den geltenden Vorschriften entspricht...
Die STVZO machts sich da recht einfach.